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Thema: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

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  1. #1
    Free-Member
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    Standard Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
    Thread-Eröffner

    Hallo @alle,

    September 2017 habe ich auf Facebook ein Bild hochgeladen und die Bildzeitung hat ohne mein Wissen an diesem bedient und in einer der letzten Ausgaben abgedruckt.


    Lohnt es sich rechtliche Schritte gegen diese Zeitung zu unternehmen weil hier eine Urheberrechtverletzung vor liegt?

    Für Antworten und Tipps Vielen Dank im Voraus.

    Grüße
    Elias

  2. #2
    Free-Member
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    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Elias Yusuf Beitrag anzeigen
    Lohnt es sich rechtliche Schritte gegen diese Zeitung zu unternehmen weil hier eine Urheberrechtverletzung vor liegt?
    Ja.

  3. #3

    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Eher Nein, lies dir nochmal durch was du bei Facebook damals abgenickt hast.

  4. #4
    Free-Member
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    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Narrenkoenig Beitrag anzeigen
    Eher Nein, lies dir nochmal durch was du bei Facebook damals abgenickt hast.
    Was hat Facebook damit zu tun, dass eine Deutsche Zeitung ein Bild klaut? Man räumt Facebook zwangsweise Nutzungsrechte ein, aber nicht jedem beliebigen Bilderdieb, der das Bild dort runterlädt und für andere gewerbliche Zwecke benutzt.

  5. #5

    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Ich würde in jedem Fall eine Einigung über einen persönlichen Kontakt zur Redaktion versuchen. Wenn der Weg funktioniert, ist allen geholfen. Wenn nicht, hast du dir andere Wege (Anwalt, Klage...) damit nicht verbaut.

    Vor ein paar Wochen hatte ich den Fall, dass ich vom Vorstand unsere lokalen Fussballclub angerufen wurde, weil der SWR in der Sendung "Sport im Dritten" einen ehemaligen Spieler und Trainer des Vereins, der jetzt Bundesliga-Trainer ist, zu Gast hatte. Dazu hat der SWR den Verein besucht und bei seinen ehemaligen Weggefährten Stimmen über den ehemaligen Spieler und Trainer gesammelt. Der Beitrag sollte mit "alten" Fotos von den Zeiten als Spieler und Trainer gespickt werden.
    Jedenfalls hatte ich Kontakt mit dem Praktikanten, welcher den Beitrag gemacht hatte und ihm auch die Bilder geschickt. Meine E-Mail hat eine Signatur, aus der hevorgeht, dass ich als Pressefotograf arbeite, außerdem war auch die Bankverbindung (mit dem Hinweis "Honorar an:") in der E-Mail. Jedenfalls wurde die 12 Fotos alle in der Sendung gezeigt. Nach ungefähr 3 Wochen habe ich den Praktikant angeschrieben, ob wegen der Honorierung der Fotos noch etwas zu klären sei. Nachdem ich keine Antwort bekam, habe ich den SWR über ein allgemeines Kontaktformular direkt angeschrieben. Von dort wurde mein Anliegen in den Sportredaktion gegeben und es erfolgte ein Rückruf. Die Information die ich bekam war, dass der Praktikant davon ausgegangen ist, ich wäre der Vereinsarchivar und es würden keine Ansprüche für die Fotos geltend gemacht werden. Ich habe den Hinweis gegeben, das aus meine E-Mail ersichtlich war, dass ich als Pressefotograf arbeite und außerdem alle Bilder in den Metadaten den entsprechend gekennzeichnet sind. Jedenfalls wurde ich dann gefragt, was ich denn haben möchte. Ich habe keine Betrag genannt und darauf verwiesen, dass ich weiß, das es Honorarsätze für gezeigte Fotos gibt und diese angewandt werden sollen, aufgrund der Anzahl der könnten wir möglicheweise über einen "Mengenrabatt" reden. Jedenfalls kam 2 Tage später die Info, was ich erhalten werde (und auch erhalten habe). Gut, dass ich keinen Betrag genannt habe, das bezahlte Honorar war nämlich höher, als der Betrag den ich genannt hätte, weil der Honorarsatz für alle 12 Bilder voll bezahlt wurde.

    Lange Rede kurzer Sinn: Erst in anständigen Ton verhandeln, da das Ergebnis für dich durchaus besser ausfallen kann, als bei eine Auseinandersetzung über den Anwalt.
    Geändert von Thomas Madel (07.12.2018 um 10:41 Uhr)
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

  6. #6

    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von FH Beitrag anzeigen
    Was hat Facebook damit zu tun, dass eine Deutsche Zeitung ein Bild klaut?
    Es wäre zu klären ob Facebook der Zeitung Nutzungsrechte übereignet hat. Soweit ich mich erinnere ermächtigt man Facebook zu dem Vorgehen wenn man den AGBs zustimmt und sich registriert.

  7. #7

    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Narrenkoenig Beitrag anzeigen
    Es wäre zu klären ob Facebook der Zeitung Nutzungsrechte übereignet hat. Soweit ich mich erinnere ermächtigt man Facebook zu dem Vorgehen wenn man den AGBs zustimmt und sich registriert.
    Das facebook der Bild oder irgendwelchen anderen Medien die nicht Teil von facebook sind Nutzungrechte uebertraegt, duerfte sehr unwahrscheinlich sein ......
    https://www.fotomagazin.de/praxis/fo...der-doch-nicht

    Hier wurde bisher nur ueber die moegliche Urheberrechtsverletzung geschrieben, im Titel steht jedoch noch was von "Recht am eigenen Bild". Solllten in dem gedrucken Bild tatsaechlich PErsonen zu sehen sein die nicht in irgendeiner Form ausgeklammert sind(Beiwerk, Zeitgeschichte) dann is das nochmal ein ganz anderer Schuh gegen den die Urheberrechtsverletzung fast nebensaechlich wird.

  8. #8
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Wurdest du als Urheber genannt?

  9. #9
    Free-Member
    Registriert seit
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    28

    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
    Thread-Eröffner

    Auf den Abgedruckten Foto stand nur "Foto Privat". Ich bin nicht als Urheber geannt worden.

  10. #10
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    "Die Angabe der Quelle bzw. das Recht auf Urhebernennung ist ein Abmahnklassiker. Kurz gesagt, es geht immer um den Urheber, also den Fotografen, der genannt werden muss. Das deutsche Urheberrecht sagt dazu, dass die Namensnennung “am Werk” erfolgen muss, also direkt am Bild. Viele Plattformen wie Fotolia bestimmen zwar, dass eine Namensnennung des Fotografen im Impressum genügt. Da Fotolia aber nicht Urheber ist, kann Fotolia das nach deutschem Recht gar nicht festlegen, allein der Fotograf entscheidet darüber." zitiert: https://www.diedruckerei.de/magazin/...issen-sollten/

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