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Thema: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

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  1. #5

    Standard AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Ich würde in jedem Fall eine Einigung über einen persönlichen Kontakt zur Redaktion versuchen. Wenn der Weg funktioniert, ist allen geholfen. Wenn nicht, hast du dir andere Wege (Anwalt, Klage...) damit nicht verbaut.

    Vor ein paar Wochen hatte ich den Fall, dass ich vom Vorstand unsere lokalen Fussballclub angerufen wurde, weil der SWR in der Sendung "Sport im Dritten" einen ehemaligen Spieler und Trainer des Vereins, der jetzt Bundesliga-Trainer ist, zu Gast hatte. Dazu hat der SWR den Verein besucht und bei seinen ehemaligen Weggefährten Stimmen über den ehemaligen Spieler und Trainer gesammelt. Der Beitrag sollte mit "alten" Fotos von den Zeiten als Spieler und Trainer gespickt werden.
    Jedenfalls hatte ich Kontakt mit dem Praktikanten, welcher den Beitrag gemacht hatte und ihm auch die Bilder geschickt. Meine E-Mail hat eine Signatur, aus der hevorgeht, dass ich als Pressefotograf arbeite, außerdem war auch die Bankverbindung (mit dem Hinweis "Honorar an:") in der E-Mail. Jedenfalls wurde die 12 Fotos alle in der Sendung gezeigt. Nach ungefähr 3 Wochen habe ich den Praktikant angeschrieben, ob wegen der Honorierung der Fotos noch etwas zu klären sei. Nachdem ich keine Antwort bekam, habe ich den SWR über ein allgemeines Kontaktformular direkt angeschrieben. Von dort wurde mein Anliegen in den Sportredaktion gegeben und es erfolgte ein Rückruf. Die Information die ich bekam war, dass der Praktikant davon ausgegangen ist, ich wäre der Vereinsarchivar und es würden keine Ansprüche für die Fotos geltend gemacht werden. Ich habe den Hinweis gegeben, das aus meine E-Mail ersichtlich war, dass ich als Pressefotograf arbeite und außerdem alle Bilder in den Metadaten den entsprechend gekennzeichnet sind. Jedenfalls wurde ich dann gefragt, was ich denn haben möchte. Ich habe keine Betrag genannt und darauf verwiesen, dass ich weiß, das es Honorarsätze für gezeigte Fotos gibt und diese angewandt werden sollen, aufgrund der Anzahl der könnten wir möglicheweise über einen "Mengenrabatt" reden. Jedenfalls kam 2 Tage später die Info, was ich erhalten werde (und auch erhalten habe). Gut, dass ich keinen Betrag genannt habe, das bezahlte Honorar war nämlich höher, als der Betrag den ich genannt hätte, weil der Honorarsatz für alle 12 Bilder voll bezahlt wurde.

    Lange Rede kurzer Sinn: Erst in anständigen Ton verhandeln, da das Ergebnis für dich durchaus besser ausfallen kann, als bei eine Auseinandersetzung über den Anwalt.
    Geändert von Thomas Madel (07.12.2018 um 10:41 Uhr)
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

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