vor 20 Stunden schrieb ......:
........ Ich halte das schlicht für
unverhältnismäßig, weil
kein Zusammenhang mehr besteht zwischen
dem Anliegen der Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen und den dafür aufgebürdeten Pflichten. Es gab im Gesetzgebungsverfahren für die Richtlinie den Vorschlag,
kleine Foren von diesen Verpflichtungen auszunehmen. Damit wäre ich ganz einverstanden gewesen - youtube interessiert mich einen Teufel. Diese
sinnvolle Ausnahme soll aber jetzt nicht gelten - allein deshalb, weil das Forum älter ist als drei Jahre. Darin liegt die zweite Unverhältnismäßigkeit. Das Alter eines Forums hat nichts damit zu tun, ob es Risiken für Urheberrechte hervorruft.
Hinzu kommt, dass diese unverhältnismäßigen Pflichten für die Nutzer des Forums eine massive Einschränkung ihrer eigenen Verbreitungsmöglichkeiten bedeuten, d.h. ihres eigenen Urheberrechts!