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Thema: Artikel 13 kocht hoch!

  1. #111
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Holger Leyrer Beitrag anzeigen
    @sting_
    Den Post unterschreibe ich soweit mit.


    Da bräuchte es nur eine von allen Beteiligten anerkannte Seite auf der Fotos geprüft werden können.
    Und falls dort ein "Fehler" passiert bin ich und das Forum das Foto anzeigt aus der Pflicht. Wer das Foto ohne vorherige Verifizierung auf einer Plattform zur Anzeige lädt zahlt.

    Somit haben wir eine zentrale Stelle die prüft, der User ist in der Pflicht, die Plattform außen vor und Artikel 13 können wir streichen.
    Ach herje!!!

    Jetzt kommen die Rufe nach dem "Informations-Ministerium"...

    GG Art. 5: "...eine Zensur findet nicht satt."

    Dein Vorschlag widerspricht glasklar dem Grundgedanken des Grundgesetz.
    Sowas wäre sicher in der ehemaligen DDR der Weg gewesen, aber in so einer Gesellschaft will ich nicht leben!

    Wenn du sowas tatsächlich forderst empfehle ich dir, nach China auszuwandern!

  2. #112
    Free-Member
    Registriert seit
    17.08.2018
    Beiträge
    1.352

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Keine Angst ich fühle mich nicht beleidigt. Wohl aber hast du ja mir die Beleidigung von anderen Menschen vorgeworfen in den du mir Worte unterstellt hast dich nicht geschrieben habe.
    Und aus deinen drei Lösung brauche ich nichts aus zu wählen. Was du da machst, nennt sich übrigens Popanz aufbauen um den dann später um zu stoßen. Ein kleiner rhetorischer Trick.

    Mir wäre die Ausnahme von kleinen Plattformen recht bei denen dann auf andere Weise gewährleistet werden könnte wie das Urheberrecht eingehalten wird.
    Prinzipiell habe ich bei großen Plattformen nichts gegen Upload Filter, wenn da nicht die Fehlerhaftigkeit von Algorithmen wären. Dort müsste ein unabhängige manuelle Korrektur möglich sein

  3. #113
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Zitat Bezug auf die Nachricht von DerTrickreiche Beitrag anzeigen
    Ach herje!!!

    Jetzt kommen die Rufe nach dem "Informations-Ministerium"...

    GG Art. 5: "...eine Zensur findet nicht satt."

    Dein Vorschlag widerspricht glasklar dem Grundgedanken des Grundgesetz.
    Sowas wäre sicher in der ehemaligen DDR der Weg gewesen, aber in so einer Gesellschaft will ich nicht leben!

    Wenn du sowas tatsächlich forderst empfehle ich dir, nach China auszuwandern!
    Zensur ??

    Hatte mich auf @sting_ bezogen auf "Verständnis für die Eigenverantwortung".
    Ich kann mir nicht vorstellen wie ich eigenverantwortlich in einer annehmbaren Zeit (wenn überhaupt) herausfinde welche Fotos einer Städetour
    nach dem Upload eine Abmahnung wegen Lizenzverletzung nach sich ziehen und welche nicht. Deshalb der Gedanke nach einer Möglichkeit der Vorabprüfung.
    z.B. bei einem Bild mit Eifelturm bekomme ich den Hinweis das es lizenztechnisch problematisch sein könnte.
    Ob ich es dann trotzdem hochlade bleibt ja mir überlassen.

    Hatte mal einen Link wo man Musikstücke abfragen konnte ob diese Lizenrechtlich frei sind.
    Macht schon Sinn das kurz zu prüfen bevor man die Musik in ein Video einbaut und dieses veröffentlicht.

  4. #114
    Gesperrt
    Registriert seit
    06.02.2019
    Beiträge
    42

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Dirk Wächter Beitrag anzeigen
    Leiste gern deinen fachlichen Beitrag, höre aber mit den Versuchen auf, dich mit deiner Art über andere zu erheben. Das nervt wirklich ungemein.
    Du verwendest den Begriff "andere"! D.h. ich gehöre nicht dazu! Ich bin der "andere", gehöre also nicht in deine Gruppe der "Eigenen": so etwas nennt man Ausgrenzung. Auch soll ich mich "erhoben" haben. D.h. also dass du dich von mir bedroht fühlst. Du hast Angst dass ich hier deine Allmachtstellung infrage stelle oder gar für mich reklamiere? Es ist erstaunlich, was mein permanenter Aufruf zur Fairniss in der Diskussion für Folgen zeitigt. Nun weiß ich aber, dass du für Leute wie mich nur Verachtung übrig hast. Du hast es ja deutlich genug verlauten lassen. Du bist aber nicht der einzige, der so denkt. Es gibt da leider noch andere: https://www.faz.net/aktuell/feuillet...-16094378.html
    Ein interessanter Satz des Autors bzgl der Konzernen, die sich hinter diversen Aktionen verbergen, lautet: Der Prozess, den wir hier bezeugen, besteht darin, dass Freiheit und Demokratie im Namen von Freiheit und Demokratie ausgehöhlt werden."

  5. #115

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!


  6. #116

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Marcus77 Beitrag anzeigen
    Fehlschluss ad ignorantiam Wer ihn begeht, der fordert sein Gegenüber auf, die eigene These zu widerlegen. In dieser Hinsicht ist der Fehlschluss eine Beweislastumkehr, die zu den Tu-quoque-Argumentationen gehört:
    <ironie>
    Die soziokulturelle Determination der Partizipanten der Kommunikation durch den Gebrauch von Fremdwörtern wird auch immer schlimmer. Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
    Es könnte sonst der Verdacht des Xenologismus auftreten.

    Es gibt auch für den Gebildeten die Möglichkeit sich mit deutschsprachigen Begriffen zu verständigen, so für den Lernenden auch verständlicher zu sein.
    </ironie>

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Marcus77 Beitrag anzeigen
    Nun weiß ich aber, dass du für Leute wie mich nur Verachtung übrig hast.
    werden."
    Taschentuch? Mimimi?

  7. #117
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Holger, ich verstehe deine Aussage jedenfalls so, dass der Normalverbraucher öfters Hilfe für die lizenzrechtliche Beurteilung benötigt. In deinem Beispiel sogar für selbst aufgenommene Bilder, auf das wäre ich jetzt gar nicht gekommen. Die Thematik ist wirklich schon sehr oder zu komplex geworden, da bin ich voll bei dir.

    Wobei einen selbst ein Uploadfilter oder eine elektronische Prüfstelle nicht aus der Pflicht oder Haftung nimmt, höchstens die Fahrlässigkeit fällt dann weg, wenn die Filterung was Illegales durchlässt.

    Richtig oder falsch gibt es bei diesem Thema leider nicht, es hat einfach zu viele Aspekte, und man muss auch nicht gleich nach China auswandern.
    Ich traue mich bei keinem der sachlichen Beiträge hier zu urteilen, dass irgendwas komplett richtig oder komplett falsch wäre, obwohl ich mich jahrelang beruflich auch mit Datenschutz, Lizenzrecht und Urheberrechten beschäftige.

    Vernetzung erhöht die Komplexität, den Umgang mit diesen Änderungen muss offensichtlich auch der Gesetzgeber erst erlernen.

    LG Andreas

  8. #118
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Vernetzung erhöht die Komplexität, den Umgang mit diesen Änderungen muss offensichtlich auch der Gesetzgeber erst erlernen.
    Das ist einer der vernünftigsten Sätze in dieser ansonsten teilweise sehr emotionalen Diskussion.

    Das Problem sind die Lobbyisten, die die Vorschläge der Leute, die es bereis besser wissen vorsätzlich ignorieren um die monetären Interessen ihrer Auftraggeber durchzusetzen.

    Diese Leute sitzen zum Teil in einer Doppelrolle gleichzeitig in den Parlamenten, und dagegen müsste man als erstes etwas unternehmen.

  9. #119
    Gesperrt
    Registriert seit
    06.02.2019
    Beiträge
    42

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Es mag wegen der Urheberrechtsdebatte im Geschrei um §13 untergegangen zu sein, aber es besteht ab dem 1.3. in der EU die Pflicht wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten zu ergreifen. Die Kommission hat damit gedroht, die Empfehlungen zu Vorschriften zu machen, falls die adressierten Unternehmen der Empfehlung nicht nachkommen.

    Die EU-Kommission fordert auch den Einsatz von sog. "Upload-Filter": "Für die wirksame und rasche Erkennung sowie prompte Entfernung oder Sperrung terroristischer Inhalte und um zu verhindern, dass diese Inhalte nach ihrer Entfernung wieder auftauchen, sind proaktive Maßnahmen wie die automatisierte Erkennung nötig. Internetunternehmen sollten sich über geeignete technische Werkzeuge austauschen und diese optimieren sowie Arbeitsvereinbarungen für eine bessere Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, einschließlich Europol, treffen."

    Frage: Was sind illegale Online-Inhalte?
    Antwort: Als „illegaler Online-Inhalt“ gelten alle Inhalte, die dem Unionsrecht oder dem einzelstaatlichen Recht eines Mitgliedstaats zuwiderlaufen. Hierunter fallen terroristische Inhalte, Material mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern), illegale Hetze (Rahmenbeschluss zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrücke von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch das Strafrecht), gewerbliche Betrügereien (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder Richtlinie über Verbraucherrechte) und Verletzungen des Rechts am geistigen Eigentum (Richtlinie über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft).

    Frage: Sind auch kleine Unternehmen betroffen?
    Antwort: Ja! Die Empfehlung gilt für alle – großen wie auch kleinen – Plattformen, da kleinere Plattformen immer mehr zu einem weichen Ziel für illegale Online-Inhalte, vor allem für terroristische Inhalte, geworden sind. Trotzdem widmet die Empfehlung kleineren Plattformen besondere Aufmerksamkeit, indem sie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen anmahnt und anerkennt, dass einige Plattformen nur über begrenzte Ressourcen und Sachkenntnisse verfügen. Zudem empfiehlt die Kommission im Hinblick auf illegale und vor allem terroristische Inhalte eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Online-Plattformen, damit Erfahrungen und technische Lösungen ausgetauscht werden können, und insbesondere die Unterstützung kleinerer Plattformen bei der Umsetzung der Empfehlung.

    Was geschieht als nächstes? Die Kommission wird die als Reaktion auf diese Empfehlung ergriffenen Maßnahmen der Online-Plattformen genau überwachen und entscheiden, ob weitere Schritte, gegebenenfalls auch der Erlass von Rechtsvorschriften, erforderlich sind. Darüber hinaus wird die Kommission die erzielten Fortschritte weiterhin analysieren und in den kommenden Wochen eine öffentliche Konsultation einleiten.

    Frage an den Betreiber dieses Forums: Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Online-Inhalten wurden für dieses Forum bereits getroffen oder werden in nächster Zeit ergriffen?

    Link zum FAQ: http://europa.eu/rapid/press-release...18-1170_de.htm

  10. #120
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Artikel 13 kocht hoch!

    Man braucht da nichts schönreden, solange folgendes gilt:
    "Sollte es danach [wenn z.B. eine technische Maßnahme nicht greift] zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, so sind die Seiten-Betreiber direkt für Urheberrechts-Verletzungen haftbar."

    Große kommerzielle Betreiber können sich so was meistens leisten, es wird einkalkuliert und vor allem haftet da niemand persönlich, bei allen anderen geht es in die private Kasse.

    Es wäre jedenfalls fahrlässig und unfair anderen gegenüber, den langwierig erarbeiteten Wohlstand durch den Betrieb eines Forums zu gefährden.
    Letztendlich betrifft das alle Forenbetreiber, die das eher aus Liebhaberei betreiben.

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