§4 Grundlagen für den Versicherungsschutz in Fahr- zeugen, Höchstentschädigung
4.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruch- diebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft-, Luft-, Wasser- und Campingfahrzeugen besteht, wenn die nachfolgen- den Voraussetzungen ausnahmslos gegeben sind:
a) Das Fahrzeug muss allseitig verschlossen sein.
b) Die versicherten Sachen müssen sich in einem fest- umschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kof- ferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden.
4.2 In der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr (Nacht- zeit) beträgt die Höchstentschädigung pro Fahrzeug EUR 2.500,-.