Moin zusammen,

mir fällt auf, dass unter vielen veröffentlichten Pressefotos als Urheber einfach nur "picture alliance" steht, nicht aber der Name des Fotografen.

Das betrifft gerne überregionale Tageszeitungen bzw. deren Online-Auftritte, aber auch Zeitschriften. Die AGB von "picture alliance" sind diesbezüglich eigentlich eindeutig, nur halten sich die Nutzer der Bilder offenbar nicht daran:

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https://www.picture-alliance.com/agb/

ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER DPA PICTURE-ALLIANCE GMBH
[...]
E. Erwerb und Umfang von Nutzungsrechten, Verwendung von Bildmaterial
[...]
13. Bei Verwendung des Bildmaterials ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem in den Bildbegleitdaten bzw. der Caption angegebenen Urhebervermerk und dem Agenturvermerk zu kennzeichnen. Ist ein solcher nicht ersichtlich, so ist der Vermerk „Foto: Picture-Alliance“ anzubringen; der Name von Partneragenturen und/oder sonstigen Quellen des Bildmaterials ist zusätzlich aufzunehmen, falls dies in der Caption bzw. den Bildbegleitdaten verlangt wird bzw. falls diese dort bezeichnet sind. Die Pflicht zum Hinweis auf den Urheber ergibt sich darüber hinaus aus § 13 Urheberrechtsgesetz.
[...]
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Warum werden diese AGBs und das Urhebergesetz teilweise nicht beachtet? Oder gelten diese Regelungen gar nicht so strikt? In den Captions einiger betroffener Bilder befreundeter Fotografen stehen jedenfalls sämtliche Angaben drin, also auch die Namen der jeweiligen Partneragenturen und der Fotografen. Unter dem veröffentlichten Bild steht dann aber trotzdem nur "picture alliance". Merkwürdig.