Bezug auf die Nachricht von Thomas Madel
Ein Alleinstellungsmerkmal dürfte dieses nicht vorhandene Wissen auch nicht sein, weil vermutlich die allermeisten privaten Versender von Paketen davon ausgehen, dass es eben im Verlustfall eben max. 500 € gibt. Ob es rechtens ist, das der Versicherungsschutz bei einem Wert von über 500 € sofort komplett wegfällt, wage ich trotzdem zu bezweifeln. Klar ist aber, dass es sich im Zweifelsfall nicht lohnen wird, darum zu streiten, weil dann endlos Nerven und vermutlich mehr als 500 € drauf gehen, um letztendlich die Versicherungssumme zu bekommen. Erschwerend hinzu kommt, dass der eigentlich Geschädigte nichts gegen den Versender machen kann, weil er nicht der Auftraggeber war.
Bei anderen Versicherungen bedeutet eine Unterversicherung jedenfalls nicht den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes. Wenn man beispielsweise bei der Fotoversicherung 20000 € Versicherungssumme für mobiles Equipment hat und es wird Ausrüstung für 40000 € aus dem Auto gestohlen, bekommt man statt den 20000 € nur 10000, weil man 50% unterversichert war.