Paket bis 500€…
Paket bis 500€…
wenn das Paket weg ist und der Bote eine Unterschrift hat,da ist man leider immer auf Kulanz des Versenders angewiesen,denn Beweisen kann man es ja meist nie?
Im Regelfall sind bestimmte Dinge auf dem Versicherungsgrundstück und in Gemeinschaftsräumen mitversichert.
Ich zitiere mal aus meinen aktuellen Versicherungsbedingungen:
[...]
- einfacher Diebstahl vom Versicherungsgrundstück von Kleidung / Wäsche, Gartenmöbeln / - geräten (auch mobile Grills), Kinderwagen / Rollstühlen sowie von Waschmaschinen / Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen
[...]
Das ist zwar in der Tat meist das höchste der Gefühle, in der HV, die ich davor hatte, war einfacher Diebstahl bis 2000 Euro aber egal wo und wie inkludiert. Es schadet wohl nicht, zumindest nachzufragen.
Insgesamt ist dies natürlich immer eine maximal unglückliche Situation, schon deswegen, weil der Versender die Versicherung bei der Post abschließt, aber beim Privatkauf ja andererseits mit dem Versenden seine Schuld getan hat. Der Empfänger andererseits ist derjenige mit dem Schaden, hat aber keinen Versicherungsanspruch gegenüber dem Versanddienstleister. Dann kommt die Beweisproblematik dazu. So dürfte das in den meisten Fällen, wie hier bereits mehrfach geschrieben wurde wohl leider damit ausgehen, dass keiner gut aus der Sache rausgeht.
Geändert von andman2201 (28.10.2020 um 11:38 Uhr)
wenn nur bis 500,00 Euro als Paket ,dann hat man bei DHL keinen Anspruch,Sorry weil das Objektiv Canon 85mm 2.0RF ja nachweißlich über 500,00 Euro kostete,ich schreibe aus Erfahrung,hatte mal Pech in einen anderen Fall ging bis zum Anwalt,ohne Erfolg,weil die Ware 549,00 Euro gekoset hatte,ich hätte das Paket dann bis 2500,00 Euro versichert versenden müssen!
Im Prinzip ist alles eh nur Spekulation, aber das wäre schon seltsam - weil die Versicherung zu niedrig war, ist gar nichts versichert? Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass es dann so ist, wie bei anderen Versicherung. Wenn man unterversichtert ist, wird den auszuzahlende Betrag entsprechend gekürzt. Das dann gar keine Versicherungsschutz besteht, habe ich noch nie gehört.
Das ist (leider) nicht der Regelfall, sondern nur bei wenigen Anbietern der Fall.
Und es gilt dann auch nur für die aufgelisteten Gegenstände, die üblicherweise aufgrund der Nutzung auf dem Versicherungsgrundstück gelagert sind und gilt bestimmt nicht für unbeaufsichtigte Wertgegenstände, die man entweder zu beaufsichtigen oder zu versperren hat.
DHL schließt Schäden aus,und beruft sich meines Wissens darauf, dass die bewusste Unterversicherung durch den Versender eine solche falsche Vorbereitung darstellt.die durch fehlende oder mangelnde [...] Vorbereitung der Sendung Ihrerseits entstanden sind
Das deckt sich gar nicht mit meiner Erfahrung, auch eine schnelle Onlinesuche fördert praktisch nur Verträge zu Tage, in denen das drin ist. Ist ja aber auch völlig wurscht. Fakt ist, es gibt einige wenige Verträge in denen sogar noch mehr drin ist - wie gesagt war in meinem alten Vertrag einfacher Diebstahl bis 2000 ohne weitere Einschränkungen mit drin - und deswegen wollte ich ja nur sagen, dass es sich zumindest lohnt, nachzusehen, ob man zufällig einen dieser wenigen "besseren" Verträge hat.
Geändert von andman2201 (28.10.2020 um 12:02 Uhr)
Ich würde mich auf die Unterschrift berufen und diese per Email anfordern, um den "angeblichen" Übernehmer zu identifizieren. Auch die genaue Adresse ist wichtig.
Da sind die Paketdienste sehr kulant, auch wenn man nur Empfänger und nicht Auftraggeber ist, weil eine Aufklärung meistens auch in ihrem Interesse liegt.
Eine Anzeige ist für niemanden angenehm.
In ähnlichen Fällen hat der Paketbote bei uns das Paket doch noch irgendwo gefunden, und das ist wahrlich kein Einzelfall fast unabhängig vom Paketdienst.
Ich möchte dir nicht die Hoffnung nehmen, genau das habe ich, dabei hat dies mit meinem Fach zu tun, durchgezogen, wenn sie überhaupt mit dir reden, wird hier irgendwas knallhart behauptet und du bekommst nichts, geschweige denn deine angebliche Unterschrift. Um Nerven zu sparen würde ich es heute nicht nochmals durchziehen, zumindest nicht bei einem Betrag um die 500€. Unterversicherung kann ein Thema sein, aber dazu müsstest du erstmals soweit kommen, dass der Fall von DHL anerkannt wird. Und hier ist der Wert zu klein, dass es sich lohnt gegen die Juristen der DHL anzugehen. Hatte da ein recht erleuchtendes privates Gespräch mit einem Fachmann von der DHL.
Ich rate nachwievor dazu, Nachverfolgungsantrag DHL durch den Versender, widersprechen und den Suchauftrag aktiv lasse, mit viel Glück taucht die Sendung irgendwann auf. Du kannst den Verkäufer nett anfragen, ob er einen Teil (evtl den 500€ übersteigenden Betrag) zu erstatten. Übrigens, Ansprüche aus der paketversicherung kann auch nur der Versender geltend machen, spätestens dann sollte man als Empfänger sich mit dem Versender einigen.