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Thema: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

  1. #11
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    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

    das können aber nicht alle Packstationen.... bei einigen geht das nicht

  2. #12

    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

    Stimmt... hier auf dem Land geht es

  3. #13

    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866
    Thread-Eröffner

    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Was soll ich sagen, ich habe hunderte Pakete mit DHL versendet und bis zum 6.12. ist keins abhanden gekommen.
    Jetzt würde ich auch jedem empfehlen die Packstation nicht für den Versand teuerer Inhalte zu verwenden und die Zusatzversicherung abzuschließen.

    Zum Ablauf: ich habe den QR Code eingescannt und es wurde kein Label ausgegeben, aber ein Fach ging auf. Deswegen habe ich die Hotline angerufen, ich wollte dir Kamera nicht ohne Kabel im Fach einschließen. Die Dame am Telefon sagte, dass der Transporteur das Label ausdrucken und aufkleben würde, die Daten seien ja digital übermittelt.
    Am Ende des Gesprächs ging das Fach nicht mehr zu, ich wieß darauf hin und die Dame hat die Packstation neu gebootet. Darauf ließ sich das Fach schließen.
    Gespräch und Ablauf können bezeugt werden, aber das beeindruckt weder LKA noch DHL.
    Ich habe die Kamera bei stolencamerafinder.com, lenstag.com, canon.de usw. registriert. Bei eBay und Kleinanzeigen gehen natürlich recht viele 5D Mark IV raus, meine hatte ne Macke oben am Moduswahlrad zwischen C2 und C3.

    Schreibt mir gerne, wenn ihr noch Tipps habt!

  4. #14
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    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

    Frage ist wohl wieso es keinen Nachweis gibt. Du hast doch sicher die Sendungsnummer? Was steht in der Sendungsverfolgung?

  5. #15

    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866
    Thread-Eröffner

    Ich habe das Paket per App bezahlt, da gibt es natürlich eine Sendungsverfolgung, aber der Status des Pakets ist seit dem 5.12. "Paket elektronisch angekündigt". Der Status hat sich seitdem nicht geändert, weswegen ich seit dem 6.12. täglich angerufen habe (bis zum Nachforschungsantrag).
    Da DHL sagt, dass ich das Paket nicht übergeben habe, greift die €500 Versicherung auch nicht.

  6. #16
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    Gast

    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

    Danke für die ausführlichen Erklärungen.

    Mit der Veröffentlichung der Seriennummer hat du nun gemacht, was man momentan tun kann.

    Wobei ich auf die Tonaufzeichnung der Hotline fokussieren würde, und ich hoffe, die Polizei stellt dieses Gespräch sicher.
    Trotz aller Spediteurs/Beförderungsbedingungen könnte dann eine Haftung weit über die übliche Versicherungsgrenze entstehen. Beratungsfehler, Fehler im Prozess, und alles im Licht des Konsumentenschutzes.
    Der Weg zum Anwalt wäre wahrscheinlich ratsam, Erstberatung kostet wenig bis gar nichts.

  7. #17

    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Der Weg zum Anwalt wäre wahrscheinlich ratsam, Erstberatung kostet wenig bis gar nichts.
    Versuchen würde ich es vermutlich auch, aber mit der DHL kämpft man gegen einen Gegner aus einer anderen Gewichtsklasse. Die lassen einen vermutlich am ausgestreckten Arm verhungern. Deren Rechtsabteilung dürfte alle legalen und vermutlich auch darüber hinauslaufende Tricks zur Anwendung bringen, um die Sache möglichst lange zu dehnen um den Kontrahenten zur Aufgabe zu bewegen. Die Kosten für den Anwalt könnten schnell den Wert der Kamera übersteigen.
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

  8. #18
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

    Bei der anwaltlichen Beratung sollte es natürlich weniger darum gehen, einen langen Megaprozess anzusteuern, sondern alternative Möglichkeiten mit guten Chancen auf außergerichtliche Lösungen auszuloten.

    Eine wäre, und darauf spielte ich an, dass man eine strafbare oder vorsätzliche Handlung innerhalb des Unternehmens nachweisen kann. Das Telefongespräch wäre ein wichtiges Beweismittel.
    Wir hatten einige Vorfälle von Diebstählen in den Versandlagern von Paketdienstleistern in meiner Heimatstadt, und dann haften die Unternehmen unabhängig von den Geschäftsbedingungen für diesen Schaden der Mitarbeiter. In solchen Fällen muss man sich auch nicht mit der (meist niedrigen) Versicherungssumme abspeisen lassen.

    Daher mein dringender Rat zur spezifischen Beratung in diesem Fall. Sobald ein Anwalt in Spiel ist, wird meist auch die Beweissicherung ernster genommen.

  9. #19

    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

    Zitat Bezug auf die Nachricht von photo_sebastian Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Was soll ich sagen, ich habe hunderte Pakete mit DHL versendet und bis zum 6.12. ist keins abhanden gekommen.
    Jetzt würde ich auch jedem empfehlen die Packstation nicht für den Versand teuerer Inhalte zu verwenden und die Zusatzversicherung abzuschließen.

    Zum Ablauf: ich habe den QR Code eingescannt und es wurde kein Label ausgegeben, aber ein Fach ging auf. Deswegen habe ich die Hotline angerufen, ich wollte dir Kamera nicht ohne Kabel im Fach einschließen. Die Dame am Telefon sagte, dass der Transporteur das Label ausdrucken und aufkleben würde, die Daten seien ja digital übermittelt.
    Am Ende des Gesprächs ging das Fach nicht mehr zu, ich wieß darauf hin und die Dame hat die Packstation neu gebootet. Darauf ließ sich das Fach schließen.
    Gespräch und Ablauf können bezeugt werden, aber das beeindruckt weder LKA noch DHL.
    Ich habe die Kamera bei stolencamerafinder.com, lenstag.com, canon.de usw. registriert. Bei eBay und Kleinanzeigen gehen natürlich recht viele 5D Mark IV raus, meine hatte ne Macke oben am Moduswahlrad zwischen C2 und C3.

    Schreibt mir gerne, wenn ihr noch Tipps habt!
    Das Paket liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit im lokalen Depot oder im Verteilzentrum. Ohne Label ist es nicht zuzuordnen und wurde auch nicht als übergeben gescannt. Die spannende Frage lautet, welche Möglichkeiten der Identifizierung es gibt. Liegt eine Rechnung oder ein Lieferschein im Paket? Dann besteht noch Hoffnung.

    Wenig zielführend ist es hier, von Diebstahl zu sprechen. Diebstahl setzt eine Absicht zur widerrechtlichen Zueignung voraus. Das ist nicht gegeben, wenn der Zusteller ein Paket ohne Label nicht scannen kann und es deshalb so wie es ist ins Depot bringt. Kein Wunder, dass die Polizei mauert. Es gibt keine Hinweise auf eine strafbare Handlung.

  10. #20
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: GESTOHLEN Canon 5D Mark IV SN 023021003866

    Es gibt aber eine Mitwirkungspflicht des Paketunternehmens zur Aufklärung des Verlustes bzw. zur Identifizierung, und bei Untätigkeit oder Falschauskünften wird es schnell zur strafbaren Handlung.
    Mit Adressaufkleber, irgendwelchen Besonderheiten oder durch das Postfach, aus dem es entnommen worden ist, könnte es relativ leicht der "Verlustmeldung" zugeordnet werden.

    Sollte so etwas aber derart häufig (an der selben Packstation) vorkommen, dass eine Identifizierung kaum mehr möglich ist, dann haftet das Unternehmen letztendlich für den fehlerhaften Prozess, der diesen Systemfehler ermöglicht. Ein wichtiges Thema für den Qualitätsbeauftragten eines ISO 9001:2015 zertifizierten Betriebes, denn bei einem Audit könnte eine solche "Abweichung" teuer und aufwendig werden.

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