Man sollte auch immer bedenken, dass die Polizei bzw. Justiz zwar für die Aufklärung eines Betrugsfalles zuständig ist, aber nicht für die Wiederbeschaffung des Geldes oder Schadensregulierung.
Anders gesagt: sogar wenn ein Betrüger gefasst wird, bleibt man höchst wahrscheinlich am eigenen Schaden sitzen. Und zivilrechtliche Forderungen scheitern dann an der Einbringlichkeit.