Habe aus Interesse mal daheim nachgefragt, Steuerhinterziehungen fängt schon ab ca 250€ Abgabe an, davor Strafzahlungen. Damit dürfte wohl eine R5 darunterfallen...
Habe aus Interesse mal daheim nachgefragt, Steuerhinterziehungen fängt schon ab ca 250€ Abgabe an, davor Strafzahlungen. Damit dürfte wohl eine R5 darunterfallen...
Gruß
Thomas
Ich wurde auf diesen Thread aufmerksam gemacht und soll mal was dazu schreiben. Ok.. mache ich..
Eine Steuerhinterziehung fängt bereits bei einem Cent an, sie wird nur unter Umständen strafrechtlich nicht verfolgt.
Einer der möglichen Umstände sind die von dir angesprochenen 250,- Euro.
Wurden mehr als diese 250,- Euro hinterzogen, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Bleibt die hinterzogene Steuer unter diesen 250,- kann und wird ein Zuschlag in Höhe der hinterzogenen Steuern zusätzlich erhoben (werden).
Die 250,- Euro Grenze wurde u.a. eingeführt, um ansonsten unbescholtene Bürger nicht sofort zu kriminalisieren und um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wer öfters beim Steuerhinterziehen erwischt wird, hat diese Option nicht.
Zur Frage der Hongkong Ware:
Wie bereits angemerkt, wird die Ware in der Regel ohne auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer und UST-ID des Händlers verkauft.
Bereits dies ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Dazu kommen auch die von Roland angesprochenen Fake-Rechnungen mit falschen Angaben.
Kann man an der Grenze beim Zoll damit Probleme bekommen?
Ja. Kann und wird man, sofern bei der Kontrolle auffällt, dass die Ware unversteuert mitgeführt wird.
Und weil ich auch oft danach gefragt werde: Ja, der Zoll kann Anhand von bestimmten Eigenschaften von diversen Waren nachprüfen, woher die Ware stammt, wer sie importiert hat und ob Steuern gezahlt wurden. Ins Detail gehe ich dazu natürlich nicht.
Kann man da also kaufen?
Ja, kann man. Muss man aber nicht...
Geändert von Brummel (13.04.2021 um 17:48 Uhr)
Bei Unterdrückung von Einfuhrabgaben (ist übrigens keine Steuerhinterziehung wegen Zuständigkeit Zoll) kann in der EU die Abgabenschuld erst nach 10 Jahren nicht mehr verfolgt werden.
Ist ein verdammt langer Zeitraum...
Hallo Wolfram,
Ich gebe zu dass ich es hier nicht so dramatisch schildern wollte, was ich auch ausdrücken wollte war die strafrechtliche Verfolgung ab 250€ Abgabe (Steuer plus Zoll), ich war selbst überrascht wie niedrig die Grenze ist, ein Familienmitglied macht gerade eine entsprechende Ausbildung...
Gruß
Thomas
Hallo @ll,
warum kann man denn heute noch steuerfrei aus Hong Kong importieren ? Das Steuerloch Großbritannien ist doch seit Anfang des Jahres zu.
Wenn ich die Kamera hier in Deutschland ausgepackt habe, kommt beim nächsten Urlaub kein Zöllner mehr auf die Idee nach der Rechnung zu fragen... es sei denn, ich transportiere die Kamera in ihrer OVP
Service könnte aber durchaus ein Problem werden - denn Canon selbst sollte an Hand der Seriennummer wissen, wohin sie die Kamera verkauft haben...
Viele Grüße aus Berlin
Jens
Es ist ja nicht illegal im Ausland zu kaufen, beim Import fallen halt die Abgaben an.
Bei einer 5D3 vielleicht nicht mehr, das ist vermutlich verjährt, bei einer R6 ist dies aber nicht so. Auch der Zoll weiß welche Seriennummern in welchen Wirtschaftsbereich gehören. Und dann brauchst Du wieder die Importbescheinigungen.
Der Service ist davon unberührt, aber warum sollte Canon Deutschland kostenlose Servicearbeiten durchführen, die Du in Honk Kong ausführen lassen kannst.
LOL.
Ich bin bestimmt auch schon 100x zu schnell gefahren und was soll ich Dir sagen: Plötzlich blitzt es und ich bin 15 Euro los gewesen. So ein Ärger aber auch. Wie kann das sein, nachdem ich bereits 100x die üblichen "+10" gefahren bin?
Antwort: Weil es eben irgendwann passiert. Gerate an den falschen Zöllner bei der Einreise und dem darfst Du dann genau erklären, wie es bei der Kamera war. Dummerweise kann man anhand der Seriennummern bei Canon und auch bei Sony genau erkennen, für welchen Markt ein Objekt produziert wurde. Und daraus ableitend Behauptungen, die hab ich da und da gekauft ins Reich der Lügen verbannen. Und so als Insidertip unter uns: auch der Hinweis "gekauft bei EBay Kleinanzeigen".... der hilft Dir auch nicht.
Es mag unwahrscheinlich sein. Aber wenn Du Pech hast, verzollst Du Deine Kamera (zum damaligen Neupreis, den DU belegen musst) vier Jahre später auf einem Flughafen.
Beste Grüße
Rudi