Hallo

Folgende Frage bezieht sich auf die Rechtslange in CH. Diese möge von der in D abweichen.

Von Canon ist ja Sertronics in Birmenstorf AG Vertragswerkstatt. Diese geben auf Reparaturen und Ersatzteile laut eigenen Angaben 3 Monate Garantie.
Frage: Ist das nicht gesetzwidrig? Haben nicht Ersatzteile (=Neuware) per Gesetz eine zweijährige Gewährleistung, auch wenn die defekte Fotoausrüstung keine Garantie/Gewährleistung mehr hat?
AFAIK kann man die Gewährleistung ganz ausschliessen, aber eine Verkürzung ist nicht zulässig (was auch nicht ganz nachvollziehbar ist).

Für Aufklärung dankt.

Gruss