Das kommt zurück zum Thema Kamerasicherungen - Anti Diebstahl Technologie, was unter anderem von Tony Northrup auf Youtube rauf und runter gefordert wird.
Vor 12 Jahren ... damals hatte ich mich nicht von meiner 40D verabschieden können - habe ich mir das auch schon gewünscht. Damals hieß es noch: klappt nicht, geht nicht, wird nie funktionieren.
Mittlerweile entsperren wir alle unsere Telefone durch drauf-gucken oder Fingerabdruck; geklaute iPhones sind so gut wie wertlos. Es wird Zeit, dass für Kameras endlich angeboten wird, damit u.a. nicht nur zahlreiche besonders betroffene Filmcrews in San Francisco, aber auch wir hier in Hamburg und den vielen anderen Städten, sicherer arbeiten können.
Es funktioniert in 200 EUR Telefonen. Es funktioniert in 1000 EUR Telefonen. Es muss also auch in 5.000 EUR Kameras funktionieren.
Mehr ersteres, aber auch etwas vom Zweiten!
Von einen Bekannten weiß ich, ohne genaue Details zu kennen, dass seine gestohlene Kamera später bei Canon zu einer Reparatur aufgeschlagen ist. Welche Konsequenzen das damals hatte, weiß ich nicht, aber es muss zumindest etwas passiert sein, sonst hätte er die Information nicht bekommen. Ob er die Info von der Polizei, er hatte den Diebstahl angezeigt, oder von Canon bekommen hat, weiß ich nicht.
Vielleicht interessant zu wissen: für gestohlene/verlorene Drohnen scheint es ein zentrales Register zu geben (https://www.dpreview.com/news/053360...-stolen-drones) und Apple hat für gestohlene Geräte ebenfalls eine neue Richtlinie falls diese zur Reparatur eingesendet werden (https://www.businessinsider.com/appl...iphones-2022-3). Vielleicht ist das eine Inspiration für Canon, zumindest bei CPS registrierten Geräten ähnlich zu verfahren.
So würde ich es nicht bezeichnen, eher als Folge offenbar wenig erfreulicher Erfahrungen und daraus abgeleitetem rechtlichem Halbwissen. Das spiegeln auch Deine weiteren Ausführungen dazu wider.
Im Ergebnis hast Du aber insofern Recht, als dass "Recht haben" und "Recht bekommen" oftmals zwei verschiedene Paar Schuhe sind und man in unserem Rechtsstaat als Opfer einer Straftat nicht selten echt übelst gelackmeiert ist.
Aus dem Besitz einer eindeutig gestohlenen Ware heraus ergibt sich zunächst einmal immer ein Anfangsverdacht für eine Straftat. Nämlich der des Diebstahl oder Raubes oder eben der Hehlerei. Und daraus folgend zunächst einmal eine Beschlagnahme der Ware als Beweismittel bzw. Rückgewinnungshilfe für das Opfer.
Der Beleg, dass man diese Ware gutgläubig und damit für einen selbst nicht strafbar erworben hat, ist im Zuge eines solchen Verfahrens zu führen. Das ist kein Zivilrecht sondern Strafprozessrecht bzw. Strafrecht.
Es gibt da ein paar Feinheiten zu beachten, u.a. ist genau zu differenzieren zwischen den Eigentumsstraftaten (Betrug oder Diebstahl), aber ein gestohlenes Gut kann und wird niemals in das rechtmäßige Eigentum eines anderen übergehen.
Beste Grüße
Rudi
Btw. Eine Kamera mit Code zu entsperren fände ich super. Der Mechanismus müsste auch mit den Objektiven geknüpft werden. Die Optiken müssen dann von der Kamera autorisiert werden und bei Nutzung von der autorisierter Kamera bestätigt werden, dann kann man sie nutzen. Der UX sollte unkompliziert und einfach aussehen.
Ganz so einfach und selbstverständlich, wie du es schreibst, ist es in der Praxis leider nicht mit der Beschlagnahme oder Herausgabe beweglicher Sachen für Strafprozesse.
Zudem werden die nach Strafprozessen nicht mehr benötigten Beweisstücke an den letzten Gewahrsamsinhaber übergeben bzw. zurück gegeben, was nicht zwangsläufig der rechtmäßige Inhaber sein muss.
Die "Korrektur" in Richtung Inhaber findet dann leider erst oft auf dem Zivilrechtsweg statt. Diese "problematische" Trennung zwischen Strafrecht und Zivilrecht habe ich oben angeführt.
Hi,
tut mir leid, aber das ist fachlicher Unsinn. Ein solcher Ablauf der Dinge ergibt sich u.U. durchaus, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft etwas falsch machen. Es ist aber keine problematische Trennung zwischen Strafrecht und Zivilrecht, die systemisch bedingt wäre. Das wäre ja geradezu lächerlich.
Derart aufgefundene Gegenstände sind eben nicht nur Beweismittel sondern Einziehungsgegenstände und werden damit schon vor Beginn des eigentlichen Verfahrens gesichert. Wenn also die Polizei und Staatsanwaltschaft Gegenstände auffinden, die z.B. eine Fahndungsnotierung haben und somit als Diebesgut in Betracht kommen, kommt es lediglich darauf an, bei der Beschlagnahme korrekt vorzugehen.
Beste Grüße
Rudi
PS: Deswegen immer Anzeige erstatten und immer die Seriennummern parat haben!
Zum Thema fachlicher Unsinn:
Eine Einziehung ist nur durch einen Richter durch Beschluss oder Urteil möglich, keinesfalls in Eigenregie der Polizei.
Staatsanwälte und ihre Ermittlungspersonen können derartige Gegenstände jedoch bei Gefahr im Verzug zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmen. Ziel der Einziehung ist nicht die Rückführung von Diebesgut, sondern das Verhindern von gefährlicher oder widerrechtlicher Verwendung von Waffen und sonstigen Gegenstände, meistens Tatmittel und -werkzeuge.