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DSGVO/KGU ist länder u. nationalitätenabhängig? Was ist mit Kindern?
Hallo,
beschäftige mich gerade ein bissel damit welche Fotos man online stellen darf u. welche nicht. Ziemlich verzwickt finde ich.
"Gilt die DSGVO auch für Fotos, die nicht in der EU gemacht werden.
Ja, wenn die Fotos in der EU verwendet werden und EU-Bürger zeigen. Für Reisefotografen, die Asiaten, Afrikaner, Amerikaner oder sonstige nicht in der EU wohnhafte Personen fotografieren, gelten die Vorschriften der DSGVO hingegen nicht."
Soll heißen das man diesbezügliche Fotos/Portraits auch online stellen darf z.b. aus Myanmar von den Longnecks?
Was ist mit Minderjährigen, träfe dies dann auch zu?
Oft hat man es ja das Kinder wunderbar passen zur Kulisse o. sich geradezu aufdrängen für Portraitaufnahmen. Wären diese Aufnahmen dann z.b. erlaubt hochzuladen wenn die Kinder Asiaten sind u. die Fotos in Asien entstanden? Also nichts anzügliches, Portraits o. ebend passend zur Kulisse (Meer, Sonnenuntergang, spielen am Wasser, Kinderfest etc.)?
Würden Aufnahmen von Longneck Kindern nicht auch irgendwo in den Bereich zeitgeschichtliches/dokumentarisches/künstlerisches fallen?
Wie wird sowas genau definiert wenn man als Hobby Reisefotograf Kinder auf anderen Kontinenten fotografiert u. auf dem Bild zu sehen ist das dieses Kind aus keinem DSGVO Land stammt?
Inwiefern könnte man "künstlerisch" o. "dokumentarisch" geltend machen bei Portraitaufnahmen im In u. Ausland bei Erwachsenen/Kindern um es hochladen zu dürfen?
Gibt es nicht auch eine weitere Ausnahmeregel welche es erlaubt diese Fotos hochzuladen wenn die Kompositionsdarstellungen positive, zielführende, interessenberechtigte u. unastössige Inhalte beherbergt?
Was genau ist eine "Person von Interesse" ? Solche Personen dürfte man dann knipsen/hochladen wenn sie sich auf größeren Events befinden o. sich auf keinem privaten Grundstück aufhalten bzw. es sich um dokumentarische/nicht nachteilige Aufnahmen handelt?
Wo kein Kläger, da auch keine Anklage. Dies bedeutet wenn die Onlineplattform das Bild nicht sperrt u. sich die abzubildene Person nicht meldet dann ist es okay?
Was ist mit diesen beiden out of cam Bildern z.b., dürfte man diese hochladen? (Volleyballer, evtl. szenenbekannt, kein Privatgrundstück).
Die Arena hingegen war Privatgrundstück u. fotografieren mit Pro Ausrüstung ist dort verboten. Dürfte man trotzdem Stimmungsbilder online stellen wenn der Fokus nicht auf einzelne Personen ausgerichtet war sondern nur die Sportart/die Arena/Massen an Zuschauern/Gesammtaufnahmen repräsentiert wurden?
Gruß Heintz
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