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Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von Marco
...ich kann von einem Fall berichten, wo ein Verkäufer sein Auto per eBay-Auktion angeboten hat.
2 Tage vor Auktionsende nahm er sein Auto aus der Auktion, weil er die Befürchtung hatte, das seine Preisvorstellung nicht ereicht würde.
Daraufhin beschwerte sich der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende und klagte gegen der Verkäufer. Per Gerichtsurteil wurde dem Höchstbietenden Recht zugesprochen. Der Verkäufer hat dem Höchstbietenden dann das Geld ausgezahlt, weil der Wagenwert viel höher war.
So hab ich es zumindest gelesen und da dieses Urteil sehr durch die Medien ging, wird man diesen Präzedenzfall auch sicherlich irgendwo im Netz wieder finden.
Marco
Hab ich auch gehört. Die Ausrede "is mir kaputtgegangen" und damit nachträgliche Unmöglichkeit (Gebrauchtverkauf ist ja Stückschuld) ist also kein Schlumpfloch für einen Zwischenverkauf.
Aber eg ist es mir ziemlich egal, wenn jmd. das macht. Wenn ich bei ebay kauf, möcht ichs haben. Und wenns ne 1er für 500€ ist, dann muss ich halt ein paar rechtliche Hebel in Bewegung setzen (mal abgesehn davon, dass ich keine Erfahrung bzgl. Verklagen hab )
Bis jetzt sind meine Displayschutzfolien immer angekommen. Was hochpreisiges Kauf ich eh nicht bei ebay
AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von JL
Du kannst Dein Gebot genauso zurückziehen vor Auktionsende/Vertragsabschluss wie sein Angebot !
Nach Auktionsende ist ein Vertrag zusatnde gekommen -NICHT vorher ...
Vorher sind es nur Absichtserklärungen ... mehr nicht !
Hallo Jörg,
leider ist das NICHT so. Angebote bei Ebay sind nicht unverbindlich, sondern verbindliche Verkaufsabsichten - so sehen es zumindest die gerichte. Das hat u.A. zur Folge, daß Wiederrufsbelehrungen/Rückgabebelehrungen, die ja in Schriftform (email, Fax,Brief) dem Käufer VOR Vertragsabschluß vorliegen müssen, nicht zugestellt werden können. Daraus resultiert, daß Wiederrufs/Rückgabefristen bei ebay von 2 Wochen unwirksam sind (Die Wiederrufsbelehrung muß wenn nach Vertragsschluß erst zugestellt mind einen Monat betragen).
Also: Angebote bei ebay sind verbindliche Verkaufsangebote, die KEINER weiteren Bestätigung des Verkäufers bedürfen. Das Zurückziehen des Gebotes muß im Zweifelsfalle bewiesen werden (z.B. Bild der runtergefallenen und zerbrochenen Kamera!)
Mit freundlichem Gruß,
Carsten Hase
P.S.: Ich bin mitglied im Power-Seller-Programm bei ebay, habe obiges von verschieden Rechtsanwälten auf Seminaren erklärt bekommen - ist also nicht auf meinem Mist gewachsen...
AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von Marco
...ich kann von einem Fall berichten, wo ein Verkäufer sein Auto per eBay-Auktion angeboten hat.
2 Tage vor Auktionsende nahm er sein Auto aus der Auktion, weil er die Befürchtung hatte, das seine Preisvorstellung nicht ereicht würde.
Daraufhin beschwerte sich der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende und klagte gegen der Verkäufer. Per Gerichtsurteil wurde dem Höchstbietenden Recht zugesprochen. Der Verkäufer hat dem Höchstbietenden dann das Geld ausgezahlt, weil der Wagenwert viel höher war.
So hab ich es zumindest gelesen und da dieses Urteil sehr durch die Medien ging, wird man diesen Präzedenzfall auch sicherlich irgendwo im Netz wieder finden.
Marco
Das ist so nicht richtig. Erstens handelte es sich um eine abgeschlossene Auktion, von der Du da redest (es handelte sich um die erste vor Gericht verhandelte Ebay-Sache) und zweitens ist eine Auktion vor Auktionsende bar jeder rechtlichen Bindung. Du kannst eine Auktion beenden, ohne das das irgendwelche rechtlichen Folgen hat. So viel ich weiß, hat selbst ein (versuchter) Betrug erst nach Abschluß der Auktion rechtliche Folgen.
AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von Angreal
Das ist so nicht richtig. Erstens handelte es sich um eine abgeschlossene Auktion, von der Du da redest (es handelte sich um die erste vor Gericht verhandelte Ebay-Sache) und zweitens ist eine Auktion vor Auktionsende bar jeder rechtlichen Bindung. Du kannst eine Auktion beenden, ohne das das irgendwelche rechtlichen Folgen hat. So viel ich weiß, hat selbst ein (versuchter) Betrug erst nach Abschluß der Auktion rechtliche Folgen.
Schau an, da habe ich mich doch tatsächlich geirrt. Allerdings kommt da doch einiges zusammen, dass letztendlich der Verkäufer zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt wurde. Aber im Prinzip stimmt es wohl, dass trotz vorzeitiger Beendigung einer Auktion erstmal ein Vertrag mit dem Höchstbietendem zustande kommt.
AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Also ich denke Probleme bekommt nur der Käufer der Kamera hier im Forum, der hat ja nur eine Zusage vom Verkäufer und keinen richtigen "Kaufvertrag" wie er bei Ebay zu Stande kommt. Die Kamera muss "rechtlich gesehen" an den Ebaykäufer geliefert werden und das Forumsmitglied hat dann halt Pech gehabt. Liefert er an das Forumsmitglied wird das Problem für ihn wohl noch größer...
AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Hallo
Na ja ist nicht die feine Art ,und Probleme mit Ebay könnte es auch geben weil dies nicht zulässig ist! ( Auktion beenden ohne zulässigen Grund) Ist ja in der zwischenzeit passiert.
Was noch bedenklich ist, ist der Verkauf von Privat ,denn wenn man die ganzen Verkäufe und Käufe mal betrachtet kann man eine Gewinnabsicht wohl nicht mehr leugnen.
Aber na ja was intessiert das uns wir sind ja keine Moralapostel.
Jürgen
Zitat von Dirk Westermann
Hallo,
mir ist unter Biete folgendes aufgefallen: Dort hat ein User eine 1Ds angeboten und verkauft und zur gleichen Zeit mit der selben Kamera bei E... sein Glück versucht unter:
AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
ich finde diesen Prangertread einfach mal total unanständig!! ..und wenn es dem Threaderöffner, wie er selber meinte, "nur" um die Rechtslage gegangen wäre, DANN! hätte m.E. auch eine ganz andere (anonymere) Fragestellung genügt um den Sachverhalt zu schildern und niemanden hier mehr oder minder bewusst anzuprangern um sich dann ggf. in der rechtlichen Situation "sonnen" zu wollen. *ist nur meine unmaßgebliche Meinung*
AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von Frank Schäfer
ich finde diesen Prangertread einfach mal total unanständig!! ..und wenn es dem Threaderöffner, wie er selber meinte, "nur" um die Rechtslage gegangen wäre, DANN! hätte m.E. auch eine ganz andere (anonymere) Fragestellung genügt um den Sachverhalt zu schildern und niemanden hier mehr oder minder bewusst anzuprangern um sich dann ggf. in der rechtlichen Situation "sonnen" zu wollen. *ist nur meine unmaßgebliche Meinung*
Mit besten Grüßen
Frank
Bin genau Deiner Meinung, Frank.
Nichts desto trotz ist es erschreckend, wie doch mit den rechtlichen Grundsätzen umgegangen wird ! ! !
Dabei sollte es nicht darum gehen, jemanden bloßstellen oder belehren zu müssen, sondern allgemein zu verdeutlichen, dass ein Artikel ENTWEDER bei ebay, ODER sonst wo verkauft werden darf, und zwar auch zum Schutze des Verkäufers!
Geht jemand damit leichtfertig um und gerät an den richtigen, so ist ein Rechtsstreit mit nicht im Verhältnis stehenden Folgen unausweichlich.
Und das kann man doch ohne viel Aufwand umgehen.
Was nun die Kamera von Spyshot angeht, so tuts mir leid für ihn, dass das so publik gemacht werden muss. Andererseits ärgere ich mich gewaltig, weil ich von einem weiteren Interesse hier abgesehen habe, da das Gerät ja bei ebay drin steht.
So wollte ich DORT mitbieten (zur Erinnerung: beides geht nicht) und muss dann erfahren, dass sie bereits übers Forum verkauft wurde.
Aber naja, wie sagt meine Großmutter so schön: hinterher scharren die Hühner.
In diesem Sinne, nichts für ungut, vielleicht klappts andermal.
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