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Hier die genauen Typen und Serien-Nummern (dies ist auch polizeilich erfasst und bundesweit ausgeschrieben):
Canon EOS 5D Mark II, Nr. 2764B0015AA/Body GB und 2764B007AA
Canon EOS 50D, Nr. 2807B008AA
Linsen:
Canon EF-S 17-55/2.8 IS USM, Nr.26600940
Canon EF 50/1.4 USM, Nr. 2515A012AA
Canon EF 24-70/2.8 L USM, Nr.994092
Canon EF 70-200/2.8 L IS USM, Nr. 439642
Canon ST-E2 Speedlite IR-Sender, Nr.2478A004
Canon Speedlite 580 EX II, Nr. 236278
Canon Speedlite 580 EX II, Nr. 1946B003
Alte Leipziger. Nachdem niemand gewaltsam eingebrochen ist, mich halb umgebracht hat und die mir die Sachen quasi vom Leib gerissen hat o.ä., gilt das als ein
"Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen" und ist nicht versichert. Da ist doch schön, wenn man versichert ist....
Alte Leipziger. Nachdem niemand gewaltsam eingebrochen ist, mich halb umgebracht hat und die mir die Sachen quasi vom Leib gerissen hat o.ä., gilt das als ein
"Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen" und ist nicht versichert. Da ist doch schön, wenn man versichert ist....
Schade das zu hören.
Wobei es vllt. noch hilfreich wäre, den Beitrag hier in den Biete-Bereich oder zu den 5ern, zweistelligen oder Objektiven zu verschieben.
Denn nicht jeder liest auch im Einser-Bereich mit, wenn er ggf. eine 5d II / 50d kaufen will.
Alte Leipziger. Nachdem niemand gewaltsam eingebrochen ist, mich halb umgebracht hat und die mir die Sachen quasi vom Leib gerissen hat o.ä., gilt das als ein
"Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen" und ist nicht versichert. Da ist doch schön, wenn man versichert ist....
Das ist alles sehr ärgerlich ... ich hoffe das die Sachen wieder auftauchen ....
Nur eine Frage, ist das die Aktivas Versicherung ? oder eine andere direkt bei der alte Leipziger ?
Dann werde ich mir mein Kleingedrucktes gleich noch mal durchlesen ...
Alte Leipziger. Nachdem niemand gewaltsam eingebrochen ist, mich halb umgebracht hat und die mir die Sachen quasi vom Leib gerissen hat o.ä., gilt das als ein
"Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen" und ist nicht versichert. Da ist doch schön, wenn man versichert ist....
Alte Leipziger oder direkt bei Aktivas?
In den Bedingungen von Aktivas (Premium) ist formuliert:
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende
Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden)
und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung oder Terror.
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine
Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für
die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten
vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den
Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Also mir ist klar, dass die Versicherung nicht dafür zahlen muss wenn die Tasche in einer Fußgängerzone gestohlen wird, wo ich sie zuvor abstellte und zwei Kilometer wegfuhr.
Nach getaner Arbeit, ca. 22h haben wir das ganze Zeug abgebaut, nach und nach runter zum Auto geschleppt, ich habe die Tasche neben dem Auto dabei hingestellt und das Auto nach und nach beladen. Die Tasche war einen kurzen Augenblick somit unbeaufsichtigt und schon war sie auch weg. Somit zahlt die Versicherung auch nichts, weil die nur bei einem Diebstahl in Zusammenhang mit Einbruch etc. zahlen
Du hast die Tasche also wegen deinem eigenen Auto nicht gesehen? Das empfinde ich persönlich schon mal nicht als grobe Fahrlässigkeit. Und wenn das kein Diebstahl ist, was dann?
Für mich sind beide Punkte erfüllt, dass der Versicherer seine Leistung zu erfüllen hat. Was anderes ist, wenn die Sachen im Auto gewesen wären. Hier beträgt der Selbstbehalt 25 % des Versicherungswertes.
Abgesehen davon gibt es einen Diebstahl und einen Raubdiebstahl.
Aus einem anderen Forum:
Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diebstahl ist nur die Wegnahme.
Es wäre jetzt interessant was bei dir in den Bedingungen drinnen stehen. Laut dem Aktivas-Dokument - und meiner eigenen Interpretation - müsste dein Diebstahl also vollständig versichert sein.
Es kann ja nicht sein dass man nur dann bezahlt bekommt, wenn man bedroht wird. Das ist ja Wahnsinn. Da kann ich mir gleich eine Waffe organisieren und steige kostentechnisch vermutlich billiger aus.
Hi Oetzy, soweit ich das sehen kann ist das direkt die Alte Leipziger. Zitat AB für Fotoapparate-Versicherun (AVB Fotoapparate 1985), Fassung 01.04.1985: §3 Ausschlüsse, Nr. 2d) ..."Liegen-, Hängen- und Stehenlassen."
Auskunft Versicherung: Diebstahl ist nur, wenn jemand GEWALTSAM einen verschlossenen Raum öffnet und die Sache entwendet..... oder GEWALTSAM der Person entwendet die die Sachen quasi am Leib hat. Mal erhlich: Wenn jemand ins Auto einbricht, zahlt die Kfz-Versicherung. Wenn jemand ins Haus einbricht, zahlt die Hausrat. Wenn jemand ins Studio einbricht, zahlt die Betriebshaftpflicht. Für was braucht man dann eig die Fotoversicherung?????
@Whitesnake: Hey, Wahnsinn, bist du Rechtsanwalt? Du bist engagiert!
Ich muss am Freitag noch einmal zur Polizei, es wird letztendlich darauf ankommen was in dem Bericht steht und mit Sicherheit gibt es da wieder einen typischen Formulierungskrieg. Ich halte dich mal auf dem Laufenden. Grundsätzlich wäre eine Waffe aber mal gar keine schlechte Lösung
Ich poste hier dann auch die Antwort von Aktivas sobald ich sie habe.
Witzige Interpretierung von Diebstahl. In deinem Falle würde ich den Rechtsschutz einschalten. Ich denke deine Chancen stehen ziemlich gut (vor allem wenn du die Tasche nur kurz neben das Auto gestellt hast).
Hi Oetzy, soweit ich das sehen kann ist das direkt die Alte Leipziger. Zitat AB für Fotoapparate-Versicherun (AVB Fotoapparate 1985), Fassung 01.04.1985: §3 Ausschlüsse, Nr. 2d) ..."Liegen-, Hängen- und Stehenlassen."
Auskunft Versicherung: Diebstahl ist nur, wenn jemand GEWALTSAM einen verschlossenen Raum öffnet und die Sache entwendet..... oder GEWALTSAM der Person entwendet die die Sachen quasi am Leib hat. Mal erhlich: Wenn jemand ins Auto einbricht, zahlt die Kfz-Versicherung. Wenn jemand ins Haus einbricht, zahlt die Hausrat. Wenn jemand ins Studio einbricht, zahlt die Betriebshaftpflicht. Für was braucht man dann eig die Fotoversicherung?????
Ich kann gerade nicht nachsehen was bei mir steht - ich habe das damals über Aktivas abgeschlossen, das ist aber dann auch die AL.
also das stgb §242 sagt das zu Diebstahl :
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
das ist jetzt keine Rechtsberatung oder so von mir, aber ich als Laie würde das anders sehen als deine Versicherung, die machen sich das recht einfach finde ich...
Aber ich werde dann heute Abend meinen Versicherungsvertrag noch mal genau lesen ... also ich meine in dem von Aktivas stand da nichts von "Liegen-, Hängen- und Stehenlassen."
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