Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

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  • Bluescreen222
    Free-Member
    • 23.07.2013
    • 1321

    #16
    AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

    Für mich persönlich habe ich mich an die Vorbilder Google und Facebook gehalten und einseitig die AGB geändert, auch wenn die nicht ganz mit deutschem Recht vereinbar sind

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    • hs
      Free-Member
      • 01.07.2003
      • 7949

      #17
      AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

      Zitat von Adele Timm Beitrag anzeigen
      Da bin ich ganz deiner Meinung. Die Sorge für den Menschen hat in den letzten Jahren sehr zugenommen, besonders in den neuen Staatengebilden.

      Es ist keine Frage, dass die unbedeutenden Menschen in unserer Zeit im Aussterben begriffen sind.
      ...
      Und deren Persönlichkeitsrechte wollen nun einmal gebührend gewürdigt und beachtet werden - auch und gerade von uns Fotografen.
      LOL.

      Die "Abschußstreetfotografen" und das Internet haben sicher zu solchen Urteilen beigetragen, besonders wenn die Fotografen keinen Anspruch an "würdevoll Aufnahmen" haben und allen Schrott hochladen. Street zeigt Menschen im öffentlichen Raum, ist somit eine sehr intensive Art der Fotografie, da ungekünstelt und echt.

      Wenn heute solche Urteile gefällt werden haben wir uns bei eben jenen "Abschußstreetfotografen" zu bedanken, die zudem jeden Müll hochladen.

      Als Blüte haben dann einzelne Fotografen Ärger, da jemand "am Tattoo erkennbar ist".

      Gleichzeitig grast Google per Streetview die Städte ab, irgendwie verkehrte Welt.

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      • ehemaliger Benutzer

        #18
        AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

        Zitat von dowitcher Beitrag anzeigen
        Was ist Kunst? Den Richter der eine rechtsichere und allgemein gueltige Defintion liefert wird es kaum geben. Damit ist und bleibt die Frage was unter kuenstlerische Freiheit faellt und OK ist immer eine Einzelfallentscheidung, und fuer die Masse der Kuenstler wird es wohl ein ernuechternder Realitaetscheck werden.
        Es geht nicht darum, was Kunst ist oder nicht. Im KunstUrhG ist das Abbilden von Menschen ohne deren Erlaubnis explizit verboten.

        Ohne Erlaubnis ist man auf die Ausnahmeregelungen Zeitgeschichte, Beiwerk, Versammlungen angewiesen.

        Oder wie in diesem Fall auf den Nachweis, dass "die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient", dem aber wiederum ein ausschließendes (also rechtlich höher stehendes) "berechtigtes Interesse des Abgebildeten" entgegensteht.

        Kunst ist kein Freibrief, und das ist gut so.

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        • gauczo
          Free-Member
          • 25.11.2006
          • 1537

          #19
          AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

          Also bei Deiner Ausdrucksweise würde ich Dir den Forums-Führerschein sofort entziehen !!! Unerträglich Dein Geschrei. Mit solchen Beiträgen degradierst Du Dich auf Assi-Niveau.

          Für 9000 € würde ich mich auch ablichten lassen. :-)

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          • platti
            Free-Member
            • 18.06.2007
            • 1045

            #20
            AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

            Zitat von gauczo Beitrag anzeigen
            Also bei Deiner Ausdrucksweise würde ich Dir den Forums-Führerschein sofort entziehen !!! Unerträglich Dein Geschrei.
            Wer schreit denn hier?

            Kommentar

            • Dortmunder
              Free-Member
              • 01.06.2006
              • 1726

              #21
              AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

              Immerhin ist das ja mal ein Thread in dem man nicht nur reden sondern auch handeln kann. Nach dem der Straßenfotograf seine Freischaltug bei STARTNEXT durch hat, kann jedermann für die gerichtliche Klärung ein paar Euro locker machen.

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              • cansoni
                Free-Member
                • 10.11.2013
                • 1315

                #22
                AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                Zitat von hs Beitrag anzeigen
                Gleichzeitig grast Google per Streetview die Städte ab, irgendwie verkehrte Welt.
                Wieso verkehrt? Es gibt einen gravierenden Unterschied: Personen und Sachen.
                Bei Google zumindest bis 99,999% sind keine Personen drauf oder werden unkenntlich gemacht.

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                • Dortmunder
                  Free-Member
                  • 01.06.2006
                  • 1726

                  #23
                  AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                  So, jetzt ist das Projekt zur Finazierung frei:
                  Zitat von Dortmunder Beitrag anzeigen
                  Immerhin ist das ja mal ein Thread in dem man nicht nur reden sondern auch handeln kann. Nach dem der Straßenfotograf seine Freischaltug bei STARTNEXT durch hat, kann jedermann für die gerichtliche Klärung ein paar Euro locker machen.

                  Kommentar

                  • ehemaliger Benutzer

                    #24
                    AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                    Zitat von Dortmunder Beitrag anzeigen
                    ..., kann jedermann für die gerichtliche Klärung ein paar Euro locker machen.
                    Es geht hier meiner Meinung nach nur um einen Einzelfall, denn jeder Fall ist individuell zu beurteilen, wobei eine Abwägung von öffentlichem Interesse (Kunst, Bereichterstattung) und Persönlichkeitsrechten zu erfolgen hat.

                    Ein Gewerblicher sollte zudem seine Prozesse selbst finanzieren und nicht die Öffentlichkeit für seine Interessen einspannen.

                    Dieser Prozess fällt für mich daher eher in die Kategorie "Emotional" und "Eigenmarketing".

                    Kommentar

                    • samara
                      Free-Member
                      • 18.10.2007
                      • 658

                      #25
                      AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                      Vor ein paar Jahren wurde ein Kollege mal angefragt, ob er nicht "als Fachmann" einem Foto eine künstlerische Bedeutung bescheinigen könne.

                      Hintergrund war ein Jugendlicher, der seine neue Kompaktkamera ausprobiert hatte, indem er mal eben im Vorbeigehen zwei Polizeibeamte knipste. Die haben das gemerkt, ihn angehalten, Personalien aufgenommen und verlangt das Foto zu löschen. Mit Verweis auf ihre Persönlichkeitsrechte.

                      Der Jugendliche hat versucht, auf der Grundlage ein Faß aufzumachen. Nachdem der Anwalt seiner Eltern ihm erklärt hatte, dass er nicht mal ebenso geltend machen kann, journalistisch tätig zu sein, wechselte er seine Argumentation und behauptete, das Foto würde Verwacklungsunschärfen aufweisen, die es als Kunstwerk ausweisen. Kein Scherz!
                      Der Anwalt hat ihm dann verdeutlicht, dass dafür kein Richter Verständnis haben wird - sondern offensichtlich ist, dass er einfach nur provozieren will.


                      Ich denke darum, dass sich in der Praxis nicht so viel ändern wird - oder besser gesagt, ich hoffe es.
                      Soweit ich weiss, konnte man auch in den letzten Jahren schon verlangen, dass Aufnahmen gelöscht werden, mit denen man nicht einverstanden ist. Weil es durch die digitalen Medien sehr einfach geworden ist, Aufnahmen zu veröffentlichen.

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                      • ehemaliger Benutzer

                        #26
                        AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                        Zitat von samara Beitrag anzeigen
                        ....Soweit ich weiss, konnte man auch in den letzten Jahren schon verlangen, dass Aufnahmen gelöscht werden, mit denen man nicht einverstanden ist. ....
                        Vollkommen richtig!

                        Allerdings hat sich die Mär vom Veröffentlichen in den meisten Köpfen fest gesetzt.

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                        • Silvieann
                          Free-Member
                          • 26.08.2010
                          • 1432

                          #27
                          AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                          Also ich hab mich auch schon bei vielen Fotos gewundert, ob da die abgebildeten Personen zugestimmt hätten.
                          Nur ist es im Regelfall wohl so, daß die abgebildete Person ihr Foto niemals sehen wird. Ich meine, wann geht man schon in die entsprechende Galerie, wo dieses eine Foto hängt oder kauft man sich gerade das Buch, in dem man zu sehen ist?
                          Und daraus schließen wohl viele, daß man Menschen einfach in allen Lebenslagen fotografieren darf.

                          Auch früher schon sind einige Fotos 'gestellt' entstanden. Wer hindert denn den Fotografen daran, ein bezahltes Modell einzusetzen und die Szene nachzuspielen, wenn sie denn tatsächglich so künstlerisch wertvoll war?

                          Ich bin zwar durchaus dafür, daß man im öffentlichen Raum frei fotografieren darf, aber vor der Veröffentlichung eines Fotos sollten meiner Ansicht nach die Hauptpersonen auf dem Foto zustimmen, sofern sie nicht nur Beiwerk sondern das Hauptmotiv darstellen.
                          Meiner Meinung nach ist das nicht zuviel verlangt!

                          Ich beschränke mich deshalb auch meistens darauf, Sachen und Tiere und Landschaft zu knipsen ... aber auch da bin ich schon angeeckt: das Pferd gehört jemandem, und den haben Sie nicht um Erlaubnis gefragt ... ja, ja ... ein leidiges Thema ...

                          Aber ganz im Ernst: die meisten Leute haben gar nichts dagegen, fotografiert zu werden! Nur fragen sollte man sie schon - und wenn nur hinterher und das Foto zeigen. Bei Ausstellungen oder Buchveröffentlichungen sollte das selbstverständlich sein.
                          Meine Meinung.

                          Gruß,
                          Silvieann

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                          • GrenzGaenger
                            Free-Member
                            • 22.03.2009
                            • 3330

                            #28
                            AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                            Moin Moin Silvieann,

                            Zitat von Silvieann Beitrag anzeigen
                            Ich beschränke mich deshalb auch meistens darauf, Sachen und Tiere und Landschaft zu knipsen ... aber auch da bin ich schon angeeckt: das Pferd gehört jemandem, und den haben Sie nicht um Erlaubnis gefragt ... ja, ja ... ein leidiges Thema ...
                            bei einem Pferd brauchst dir keine Gedanken machen, Tieren sind sachen und da braucht es keine Freigabe durch jemanden. Einzig, wenn sie Registriert sind, als Warenzeichen, etc könnte hier etwas entstehen, dass man eine Freigabe braucht. Aber für den normalen Alltagsfifi, brauchst du dir keine Gedanken machen.

                            Schöne Grüsse
                            Wolf

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                            • ehemaliger Benutzer

                              #29
                              AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                              Zitat von GrenzGaenger Beitrag anzeigen
                              Moin Moin Silvieann,
                              bei einem Pferd brauchst dir keine Gedanken machen, Tieren sind sachen und da braucht es keine Freigabe durch jemanden. Einzig, wenn sie Registriert sind, als Warenzeichen, etc könnte hier etwas entstehen, dass man eine Freigabe braucht. Aber für den normalen Alltagsfifi, brauchst du dir keine Gedanken machen.

                              Schöne Grüsse
                              Wolf
                              Doch, man sollte sich auch da Gedanken machen.

                              Es hängt von den Umständen ab, wo und wie man das Foto anfertigt. Auch wenn es in solchen Fällen kein Recht am eigenen Bild gibt, verstößt man unter Umständen gegen andere Persönlichkeitsrechte.

                              Pferde fotografiert man üblicherweise bei Wettbewerben oder auf oder von Privatgrund aus, da kann es sehr wohl zu rechtlichen Konflikten kommen, die spätestens nach Veröffentlichung der Bilder zum Problem werden können.

                              Auf Privatgrund gibt es beispielsweise keine Panoramafreiheit. Und bei Wettbewerben gelten Hausrecht und spezielle Urheberbedingungen für Bilder.

                              LG
                              Andreas

                              Kommentar

                              • Hermann Klecker
                                Free-Member
                                • 23.06.2011
                                • 2865

                                #30
                                AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                                *stöhn* man braucht auch keine Panoramafreiheit, um Pferde zu fotografieren. Denn Pferde sind keine Werke im Sinne des UrhG.

                                Kommentar

                                Lädt...
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