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Neue Naturfoto - hier ist die MarkIII im Praxistest...
Was heißt hier nicht zurückgeben ?
Wenn meine MK III nach der dritten AI-Servo Reperatur immer noch nicht funktioniert, werde ich auf eine neue Kamera bestehen, oder mein Geld einklagen !
Ich werde mich nicht mehr weiter hinhalten lassen !
Ich habe das auch schon meinen Fotohändler wissen lassen.
Bloß das ist IMO so eine Sache, die Händler verweisen auf den CPS Service und die wieder , wollen das der Händler einen Austausch vornimmt.
Hier schiebt einer dem anderen die Verantwortung in die Schuhe...
Liege ich da jetzt falsch:
warst nicht gerade Du einer von denen, die nach Erscheinem der MKIII total zufrieden waren und Kritikern an der MKIII, laufend Unfähigkeit an der Nutzung der Technik unterstellt hat?? Helfe mir mal bitte auf die Sprünge. Ich habe keine Lust jetzt im Archiv zu suchen.
warst nicht gerade Du einer von denen, die nach Erscheinem der MKIII total zufrieden waren und Kritikern an der MKIII, laufend Unfähigkeit an der Nutzung der Technik unterstellt hat?? Helfe mir mal bitte auf die Sprünge. Ich habe keine Lust jetzt im Archiv zu suchen.
Nicht nur er, einige haben ihm auch immer wieder beigepflichtet ...
Aber, Schwamm drüber! Wir sitzen doch alle im gleichen Boot.
Auch wenn nicht alle Bodies betroffen sein sollen. Laßt uns mal lieber abwarten, ob Bodies , die vor der Aussage von Chuck ausgeliefert wurden, nicht betroffen sind. Bin wirklich gespannt.
Wenn meine MK III nach der dritten AI-Servo Reperatur immer noch nicht funktioniert, werde ich auf eine neue Kamera bestehen, oder mein Geld einklagen !
Ich werde mich nicht mehr weiter hinhalten lassen !
Ich habe das auch schon meinen Fotohändler wissen lassen.
Bloß das ist IMO so eine Sache, die Händler verweisen auf den CPS Service und die wieder , wollen das der Händler einen Austausch vornimmt.
Hier schiebt einer dem anderen die Verantwortung in die Schuhe...
Moin,
mist, ich hatte die juristischen Feinheiten alle mal im Kopf...
Aus dem Bauch heraus meine ich, dass dein HÄNDLER erstmal die Arschkarte hat.
Mit DEM hast du einen Kaufvertrag geschlossen und nicht mit Canon - verweist dich dein Händler an den CPS oder sonstwohin, müsste deine Reaktion eigentlich sein: "kenn ich nicht, SIE haben mir diese Ware verkauft, die nicht funktioniert, bitte Nachbesserung!"
Wenn's dann nicht klappt nochmal die Tour und dann wird's heftig: Wandlung!
"Äh, Sie hatten nun zwei erfolglose Anläufe, das Teil zu reparieren, das haben Sie versaubeutelt, also will ich mein Geld zurück und Sie bekommen Ihre Unglücksmaschine wieder..."
Jetzt sagt der fiese Kerl hinter dem Tresen plötzlich: "Nö, mach ich nicht! Sie haben als Fotograf bereits damit 5000,- Fotos geschossen und teuer verkauft. Das Teil funktioniert bestens. Sie sind doch in Wahrheit nur zu blöde, diese total geniale Kamera vernünftig zu bedienen. Haben Sie denn überhaupt einen Führerschein für das Teil?"
Sooooo.... und nun geht's an die Klage auf Wandlung... (Ich weiß, wovon ich rede, weil ich erst vor 2 Jahren mit einem solchen Prozess ein paar Tausend Euro in die Tonne geknallt habe - da ging es allerdings um eine Broadcast-Kamera, aber die Grundsätze sind die gleichen.
Wie willst du einem Richter, der von digitalen SLRs aber auch NULL Ahnung hat, beweisen, dass das Teil irgendeinen "AI-Servo"-Fehler hat?
Ja, was ist denn "AI-Servo"? "Äh, nimmt man das bei Regen?" - solche Fragen kommen dann...
Dein Anwalt - der natürlich auch NULL Plan hat - muss bei einem für ihn gem. RVG eher uninteressanten Streitwert erstmal einen Schnelkurs in "Canon MK-III-Fotografie" absolvieren, um überhaupt formulieren zu können, was du denkst, das nicht stimmt.
Dann kommt die ausgebuffte Gegenseite mit einem Topp-anwalt und wird erklären, dass das Teil ok ist, du aber falsche Einstellungen benutzt, unnünstige Aufnahmesituationen gewählt, keine Ahnnug hast usw.
Da das Ding kompliziert aussieht, der Richter selbst nicht schnallt, was das Teil so alles kann, wird er der Gegenseite automatisch glauben, dass man da schon Ahnung haben muss und Fehler machen kann. "Herr richter, deise Kamera hat 1500 einstellmöglichkeiten - da muss der Benutzer schon erfahren sein und wissen, was er will, so einfach ist das."
Und das erscheint dann plötzlich auch deinem eigenen Anwalt plausibel. Der lehnt sich dann zu dir rüber und sagt: "Das haben sie mir aber nicht erzählt, dass es 1500 Einstellmöglichkeiten gibt... Da haben Sie wohl wirklich was falsch gemacht, so kompliziert wie diese Kamera ist..."
Dann bekommst du das Kotzen...
Vor allem aber: "Grundsätzlich ist diese Kamera durchaus geeignet, damit digitale Fotos zu machen."
Das wird die Gegenseite im Gerichtssaal sofort vorführen können - was den Richter beeindrucken wird. "Ja, wie scharf die Bilder sind - das ist schon toll, was die Kamera heute alles können"... da kann man ja die fotos gleich angucken! sowas gab's früher nicht!", sagt dann der Richter mit leuchtenden Augen. der schaut dich dan böse an: So, äh, und Sie sind also mit diesem technischen Wunderwerk unzufrieden, habe ich das richtig erstanden?"
(Selbst wenn das Teil in gewissen "kritischen" Aufnahmesituationen nicht die super scharfen Bildern macht: funktionieren tut die ja grundsätzlich.
Dann bekommst du einen roten Kopf, wirst sauer (damit hast du eh verloren) und sagst:
"Ja, natürlich bin ich damit unzufrieden: Wenn der Formel-I -Fahrer mit 280 km/h um die Ecke kommt, und der AF dann den rasenden Roland nicht scharf hat, haut mir der Redakteur in der Agentur XYZ was auf's Maul... mit dieser Gurke habe ich 90% Ausschuss."
Dann kommt die Gegenseite: "Ja, aber Herr Sowieso, dann haben Sie doch so einige scharfe Bilder im Kasten, oder nicht?
Es liegt doch dann an Ihnen, in Aufnahmesituationen, die die Grenzen fotografischer Möglichkeiten tangieren, besonders sorgfältig zu arbeiten... Wenn Sie nicht aufpassen, dann kommen halt Fehler vor - das hat aber nichts mit der Funktion der Kamera zu tun!"
Dann der Richter: "Ja, genau, das leuchtet ja jedem ein. wie lange fotografieren Sie denn schon mit einer solchen Technik?
Deine Antwort: "Also diese Kamera, äh, hab' ich seit also, ähm.. ich glaube so 6 Wochen... und davon 2 Wochen in der Werkstatt...."
Gegenseite: "Ja, das dachte ich mir schon, Sie kennen dieses Geräte ja kaum, nach ein paar wochen kann man darüber doch garn nicht urteilen! ANDERE Fotografen haben jahrelange Erfahrung und sagen, dass sie noch immer dazulernen. hier fwehlt es ganz klar an Übung!"
Da kannst du Argumentativ sowas von einpacken. das ist jetzt ein völlig fingierter dialog, aber genau so "beschissen" kannst du dir einen Prozess um Wandlung vorstellen.
Willst du ein Gutachten des physikalischen Forschungsinstituts Soundso erstellen lassen, das den Kamerawert bei weitem übersteigt, um zu beweisen, dass die AF-Konstruktion halt hätte leistungsfähiger sein können? Selbst wenn: Ist das dann ein Defekt?
Wilst du das in der nächsten Instanz noch teurer duchboxen? Wo du schon die erste verlierst udn voll in die Tasche greifen musst?
Ich will dir ja nicht die Laune versauen, aber von einer Klage würde ich vollständig absehen.
Offen gesagt bin ich ratlos hinsichtlich der Fage, was zu tun ist, wenn das Teil nach 2 Reparaturanläufen immer noch spinnt... (das liegt jetzt auch an der Uhrzeit - 22:37 - meine Frau ruft, ich muss endlich ins Bett. )
AW: Neue Naturfoto - hier ist die MarkIII im Praxistest...
.... mag schon so sein, da kann man doch froh sein, das bereits einiges bisher publiziert wurde, was man dann möglicherweise zur Unterstützung vorzeigen kann, oder ?
.... mag schon so sein, da kann man doch froh sein, das bereits einiges bisher publiziert wurde, was man dann möglicherweise zur Unterstützung vorzeigen kann, oder ?
Ja, dann brauchst du einen genialen Anwalt, der SEIN Handwerk versteht und sofort kapiert, was los ist und entsprechend loslegt.
mist, ich hatte die juristischen Feinheiten alle mal im Kopf...
Aus dem Bauch heraus meine ich, dass dein HÄNDLER erstmal die Arschkarte hat.
Mit DEM hast du einen Kaufvertrag geschlossen und nicht mit Canon - verweist dich dein Händler an den CPS oder sonstwohin, müsste deine Reaktion eigentlich sein: "kenn ich nicht, SIE haben mir diese Ware verkauft, die nicht funktioniert, bitte Nachbesserung!"
Wenn's dann nicht klappt nochmal die Tour und dann wird's heftig: Wandlung!
"Äh, Sie hatten nun zwei erfolglose Anläufe, das Teil zu reparieren, das haben Sie versaubeutelt, also will ich mein Geld zurück und Sie bekommen Ihre Unglücksmaschine wieder..."
Jetzt sagt der fiese Kerl hinter dem Tresen plötzlich: "Nö, mach ich nicht! Sie haben als Fotograf bereits damit 5000,- Fotos geschossen und teuer verkauft. Das Teil funktioniert bestens. Sie sind doch in Wahrheit nur zu blöde, diese total geniale Kamera vernünftig zu bedienen. Haben Sie denn überhaupt einen Führerschein für das Teil?"
Sooooo.... und nun geht's an die Klage auf Wandlung... (Ich weiß, wovon ich rede, weil ich erst vor 2 Jahren mit einem solchen Prozess ein paar Tausend Euro in die Tonne geknallt habe - da ging es allerdings um eine Broadcast-Kamera, aber die Grundsätze sind die gleichen.
Wie willst du einem Richter, der von digitalen SLRs aber auch NULL Ahnung hat, beweisen, dass das Teil irgendeinen "AI-Servo"-Fehler hat?
Ja, was ist denn "AI-Servo"? "Äh, nimmt man das bei Regen?" - solche Fragen kommen dann...
Dein Anwalt - der natürlich auch NULL Plan hat - muss bei einem für ihn gem. RVG eher uninteressanten Streitwert erstmal einen Schnelkurs in "Canon MK-III-Fotografie" absolvieren, um überhaupt formulieren zu können, was du denkst, das nicht stimmt.
Dann kommt die ausgebuffte Gegenseite mit einem Topp-anwalt und wird erklären, dass das Teil ok ist, du aber falsche Einstellungen benutzt, unnünstige Aufnahmesituationen gewählt, keine Ahnnug hast usw.
Da das Ding kompliziert aussieht, der Richter selbst nicht schnallt, was das Teil so alles kann, wird er der Gegenseite automatisch glauben, dass man da schon Ahnung haben muss und Fehler machen kann. "Herr richter, deise Kamera hat 1500 einstellmöglichkeiten - da muss der Benutzer schon erfahren sein und wissen, was er will, so einfach ist das."
Und das erscheint dann plötzlich auch deinem eigenen Anwalt plausibel. Der lehnt sich dann zu dir rüber und sagt: "Das haben sie mir aber nicht erzählt, dass es 1500 Einstellmöglichkeiten gibt... Da haben Sie wohl wirklich was falsch gemacht, so kompliziert wie diese Kamera ist..."
Dann bekommst du das Kotzen...
Vor allem aber: "Grundsätzlich ist diese Kamera durchaus geeignet, damit digitale Fotos zu machen."
Das wird die Gegenseite im Gerichtssaal sofort vorführen können - was den Richter beeindrucken wird. "Ja, wie scharf die Bilder sind - das ist schon toll, was die Kamera heute alles können"... da kann man ja die fotos gleich angucken! sowas gab's früher nicht!", sagt dann der Richter mit leuchtenden Augen. der schaut dich dan böse an: So, äh, und Sie sind also mit diesem technischen Wunderwerk unzufrieden, habe ich das richtig erstanden?"
(Selbst wenn das Teil in gewissen "kritischen" Aufnahmesituationen nicht die super scharfen Bildern macht: funktionieren tut die ja grundsätzlich.
Dann bekommst du einen roten Kopf, wirst sauer (damit hast du eh verloren) und sagst:
"Ja, natürlich bin ich damit unzufrieden: Wenn der Formel-I -Fahrer mit 280 km/h um die Ecke kommt, und der AF dann den rasenden Roland nicht scharf hat, haut mir der Redakteur in der Agentur XYZ was auf's Maul... mit dieser Gurke habe ich 90% Ausschuss."
Dann kommt die Gegenseite: "Ja, aber Herr Sowieso, dann haben Sie doch so einige scharfe Bilder im Kasten, oder nicht?
Es liegt doch dann an Ihnen, in Aufnahmesituationen, die die Grenzen fotografischer Möglichkeiten tangieren, besonders sorgfältig zu arbeiten... Wenn Sie nicht aufpassen, dann kommen halt Fehler vor - das hat aber nichts mit der Funktion der Kamera zu tun!"
Dann der Richter: "Ja, genau, das leuchtet ja jedem ein. wie lange fotografieren Sie denn schon mit einer solchen Technik?
Deine Antwort: "Also diese Kamera, äh, hab' ich seit also, ähm.. ich glaube so 6 Wochen... und davon 2 Wochen in der Werkstatt...."
Gegenseite: "Ja, das dachte ich mir schon, Sie kennen dieses Geräte ja kaum, nach ein paar wochen kann man darüber doch garn nicht urteilen! ANDERE Fotografen haben jahrelange Erfahrung und sagen, dass sie noch immer dazulernen. hier fwehlt es ganz klar an Übung!"
Da kannst du Argumentativ sowas von einpacken. das ist jetzt ein völlig fingierter dialog, aber genau so "beschissen" kannst du dir einen Prozess um Wandlung vorstellen.
Willst du ein Gutachten des physikalischen Forschungsinstituts Soundso erstellen lassen, das den Kamerawert bei weitem übersteigt, um zu beweisen, dass die AF-Konstruktion halt hätte leistungsfähiger sein können? Selbst wenn: Ist das dann ein Defekt?
Wilst du das in der nächsten Instanz noch teurer duchboxen? Wo du schon die erste verlierst udn voll in die Tasche greifen musst?
Ich will dir ja nicht die Laune versauen, aber von einer Klage würde ich vollständig absehen.
Offen gesagt bin ich ratlos hinsichtlich der Fage, was zu tun ist, wenn das Teil nach 2 Reparaturanläufen immer noch spinnt... (das liegt jetzt auch an der Uhrzeit - 22:37 - meine Frau ruft, ich muss endlich ins Bett. )
Ciao,
Werner
Hallo Werner, hast du ja schön geschrieben, auch wenn es ebenfalls ohne Kraftausdrücke gegangen wäre.
Nur so wie du es beschreibst, kann das nur in die Hose gehen.
Viel erfolgreicher ist es, über den Anwalt beim Gericht erst einmal ein Beweissicherungsverfahren zu beantragen. Dort muss dann der Richter einen sachkundigen Gutachter bestimmen, der das Vorliegen des Mangels prüft. Spätestens wenn Canon davon Wind bekäme würde die Kompromissbereitschaft deutlich steigen. Sollte ein Sachverständiger tatsächlich feststellen, dass deine Beanstandungen zutreffen, wäre das für den Hersteller der Super-GAU und würde bei Bekanntwerden eine nette Wandlungslawine auslösen.
Der Haken ist nur, dass du für die Sachverständigenkosten erst mal in Vorleistung treten musst. Der Vorteil ist, dass du dem Sachverständigen erklären kannst, was und unter welchen Bedingungen er prüfen soll. Untermauert mit den Ausssagen der einschlägig bekannten Gurus stehen die Chancen gut, dass er deiner Argumentation folgen kann.
Nur bis das alles gelaufen ist, wird Canon das Problem wohl behoben haben und du wirst deine dann funktionierende MKIII gar nicht mehr hergeben wollen.
AW: Neue Naturfoto - hier ist die MarkIII im Praxistest...
Canon schreibt nirgendwo, wieviel Ausschuss das Ding produzieren darf!
Wenn der Gutachter feststellt, daß bei Serien 30% Mist rauskommt, dann kann Canon entgegnen: "Das liegt innerhalb der Spezifikation und ist Stand der Technik".
Oder gibt es irgendwo andere Angaben?
Ist ja nicht so einfach wie beim Auto: Angegebene Höchstgeschwindigkeit 200km/h, fährt nur 170, Mangel, fertig!
Ich habe das auch schon meinen Fotohändler wissen lassen.
Bloß das ist IMO so eine Sache, die Händler verweisen auf den CPS Service und die wieder , wollen das der Händler einen Austausch vornimmt.
Hier schiebt einer dem anderen die Verantwortung in die Schuhe...
hallo
normalerweise hast du recht und es ist gar kein problem.
wenn aber canon schriftlich bescheinigt, dass die kamera in ordnung ist, was sage ich dann meinem händler ? dem ist alles andere dann egal. was mir sogar verständlich ist.
wenn aber canon schriftlich bescheinigt, dass die kamera in ordnung ist, was sage ich dann meinem händler ?
Hast du denn eine solche schriftliche Bestätigung? Lass' Dir doch mal eine ausstellen. Ist ja eine einfache Bitte an Canon: Sie sollen eine Zusicherung geben, dass mit der Kamera alles in Ordnung ist und besonders die Eigenschaft Autofokus als garantiert funktionstüchtig zusichern. Ich würde jede Wette gehen, dass die sich winden wie ein Aal - aber niemals so ein Papier ausstellen...
AW: Neue Naturfoto - hier ist die MarkIII im Praxistest...
... da müssen die nur reinschreiben "zum Zeitpunkt der Prüfung durch unseren Techniker"...
Sobald die Kiste dann das Haus verlassen hat, ist der Wisch schon wertlos.
AW: Neue Naturfoto - hier ist die MarkIII im Praxistest...
Moin,
angeregt durch diese Diskussion und ein längeres Telefongespräch mit dem Moderator meines Canon-Forums überlege ich schon, ob ich nicht vorsichtshalber meine Kamera zur Überprüfung, Austausch der derzeit bekannten fehlerhaften Bauteile und Aufspielung der neuen FW nach Willich einschicke.
Hintergrund ist, dass es nach Aussagen des Moderators auch mit dem Vorgängermodell Probleme gab.
Betroffene Besitzer haben ihre Kamera eingesandt und bekamen sie kostenlos repariert zurück, während Besitzer, die zu dem Zeitpunkt keine Probleme hatten, bei späteren Problemen die Reparatur selber zahlen durften.
Ich gebe offen zu, dass ich mich erst sehr langsam an die vielfältigen Möglichkeiten der Kamera herantasten kann und bisher keine Probleme habe. Aber wer weiß, ob an meiner Kamera alles i.O. ist?
Wenn nun schon einige Händler online solche Probleme offenbaren und Fachzeitschriften dieses Problem angehen, sollte es auch in so einem "fiktiven Gerichtsverfahren" keinerlei Ausreden für Canon geben.
Just my 2 Cent
Andreas
P.S..: Wer mir zu den erwähnten Gedankengängen Tipps geben möchte möge mir eine PM schicken, danke.
AW: Neue Naturfoto - hier ist die MarkIII im Praxistest...
Hab den Bericht in der Natur Foto gerade gelesen. Er spricht mir aus der Seele.
Die M 3 ist nicht schlecht, aber wenns was werden soll, mach ich meine Serienbilder von Flugaufnahmen mittlerweile wieder mit der 30er. Ausschuß ist wesentlich geringer.
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