max. Auslösungen

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  • Stef.
    Free-Member
    • 17.07.2003
    • 78

    #1

    max. Auslösungen

    Wievielen Auslösungen vertragen Verschluss/Spiegel der 10D? Ist die Grenze ca. bekannt?
    Grüße
    Stefan
  • M. Blum

    #2
    Re: max. Auslösungen

    Wenn es bei der 10D so geblieben ist, wie bei der D60, sollen es ca. 45.000 Auslösungen sein

    Kommentar

    • ehemaliger Benutzer

      #3
      und was danach? Tonne? (n/t)

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      • Jan
        Full-Member
        • 27.03.2003
        • 3352

        #4
        Re: und was danach? Tonne?

        Garantiefall, wenns innerhalb von 2 Jahren ist.

        Kommentar

        • ducateur
          Free-Member
          • 20.08.2003
          • 2199

          #5
          sicher ? Ist doch ein Verschleißteil ?!?! (n/t)

          Kommentar

          • M. Blum

            #6
            Ist natürlich kein Verschleißteil

            Es gilt 2-jährige Garantie. Danach kostet das auswechseln des Verschlusses bei Canon ca. 350 EUR.

            Kommentar

            • Stephan Zellner
              Free-Member
              • 09.05.2003
              • 612

              #7
              Nur heissts noch lange nicht das nach 45k...

              ...Auslösungen der Verschluss deffekt ist, er wird vielleicht ungenauer aber garnicht mehr funktionieren glaub ich eher weniger...

              Mfg Stz

              Kommentar

              • Anju
                Free-Member
                • 27.03.2003
                • 8912

                #8
                Re: und was danach? Tonne?

                45000 Ausloesungen sind bei 50 Fotos/Tag (mehr macht wohl kaum ein Hobbyfotograf und als Schnitt ist es m.E. auch schon viel zu hoch) 900 Tage - sprich knapp 2,5 Jahre...da ist das Teil dann eh total veraltet ;-)

                Mein Schnitt liegt jetzt ueber 1,5 Jahre bei knapp 25 Bilder/Tag macht knapp 5 Jahre, kann ich also noch 3,5 Jahre auf einen anstaendigen Nachfolger der D60 warten ;-))

                Andreas



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                • Spiller
                  Free-Member
                  • 27.03.2003
                  • 554

                  #9
                  Re: und was danach? Tonne?

                  Klar. Bei 45.000 wird abgeregelt und im Display erscheint der Hinweis 'Service', was für den Benutzer bedeutet, dass der Verschluss für 300 Euro getauscht werden muss. Spass beiseite, die 45.000 sind ein Durchschnitt. Viele sind vorher kaputt und viele erst später. So wie es sich bisher liest, macht sich ein defekter Verschluss vor allem durch Probleme bei der Blitzsynchronisation bemerkbar.

                  Kommentar

                  • Jan
                    Full-Member
                    • 27.03.2003
                    • 3352

                    #10
                    Wie bei MB, wenn du nicht zur Inspektion kommst... (n/t)

                    Kommentar

                    • Marc Sigrist
                      Free-Member
                      • 12.09.2003
                      • 1765

                      #11
                      Re: Nur heissts noch lange nicht das nach 45k...

                      hab mal bei foto-sauter in münchen nach der lebensdauer des verschlusses von D60/10D (wird dann wohl auch für die 300D) gelten....

                      ....dort sagte mir, daß ein vertreter, also ein offizieller von Canon aussagte, daß der Verschluß BIS ZU 100 000 auslösungen aushält....man betone BIS ZU.....40 000 werden garantiert....irgendwo zwischen diesen beiden Zahlen wird der Verschluß wohl seinen Geist aufgeben...

                      gruß marc

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                      • Spiller
                        Free-Member
                        • 27.03.2003
                        • 554

                        #12
                        Unterschied Garantie - Sachmängelhaftung!

                        Canon gibt _ein_ Jahr Herstellergarantie, eine rein freiwillige Leistung.

                        Der Händler ist 24 Monate zur Sachmängelhaftung verpflichtet. Nach 6 Monaten gilt aber die Beweislastumkehr, d.h. der Kunde müsste nach 6 Monaten dem Händler nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. Das kann u.U. schwer oder teuer werden.

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