Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

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  • DoktorZischer
    Free-Member
    • 08.12.2010
    • 2

    #1

    Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

    Nabend Alle zusammen,
    ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet, und möchte euch gerne mein Problem kurz schildern:

    Kürzlich konnte ich sehr günstig ein besonderes Objektiv erstehen. Der Verkäufer beschrieb das Objektiv als "technisch einwandfrei".

    Naja, wäre ja alles zu schön um wahr zu sein: Das Objektiv hat Pilz. Man erkennt es nicht sofort, schaut man allerdings genauer -und unter einem bestimmten Winkel- in das Objektiv hinein, ist es problemlos zu erkennen. Vielleicht bilde ich es mir nur ein, aber die Bildqualität ist alles andere als gut.


    Ich habe den Verkäufer nett darauf aufmerksam gemacht und ihm gesagt, ich würde den Kauf gerne rückgängig machen, da das Objektiv nicht wie erwartet in einem "technisch einwandfreiem" Zustand ist. Das Ganze ging über mehrere Emails. Der Verkäufer antwortete aber immer prompt und sehr nett. Allerdings scheint er von der Rücknahme-Idee nicht sonderlich angetan, bot er mir stattdessen einen Preisnachlass an.

    Da ich aber absolut kein Fungus-Objektiv haben will, sondern ein Einwandfreies, werde ich das Objektiv auf keinen Fall behalten. Auch wenn es so günstig war. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie ich am besten weiter verfahre und hoffe auf euren Rat. Mir bleiben jetzt 2 Möglichkeiten:



    1) Dem Verkäufer Druck machen und auf eine Rücknahme bestehen. (Wäre ich der Verkäufer, wäre mir warscheinlich schon mit einem Anwalt gedroht worden. Sowas fällt mir allerdings immer voll schwer. Zumal der Verkäufer ja eigentlich ganz nett ist und sich das bestimmt auch anders vorgestellt hat)

    2) Den Nachlass des Verkäufers annehmen in der Hoffnung das Objektiv mit Gewinn weiter zu verkaufen. Nur, dass ich nicht so blind wie manch anderer Ebay-Verkäufer bin und das Objektiv natürlich als "defekt" reinsetzten würde. Ich hätte den ganzen Stress mit dem Weiterverkauf und wenn ich Pech habe, mache ich Verlust.



    Der Preis für das Objektiv war nur ~60% des sonst üblichen Preises. Mit dem Nachlass des Verkäufers wären es ~50%. Es handelt sich um ein etwas älter- aber hochwertiges Canon-L Objektiv.


    Was würdet ihr tun?

    Gruß,
    Thomas
  • GrenzGaenger
    Free-Member
    • 22.03.2009
    • 3330

    #2
    AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

    Falls die Scherbe wirklich einen Pilz enthält, der nicht nur Oberflächlich ist, so ist die ein Fall für den Sondermüll. Wkllat Du das wirklich anderen antun? Ansonsten zurück zum Verkäufer, der soll das ordentlich entsorgen...

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    • Panorama Kontor
      Free-Member
      • 18.09.2010
      • 2822

      #3
      AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

      Dein Problem ist sehr einfach zu lösen. Zunächst durch einen Brief (Einschreiben) an den Verkäufer, in dem Du Deinen Willen bekundest, den Kauf rückgängig zu machen und Dein Geld zurück verlangst. Der Sachverhalt ist in §§ 459 BGB eindeutig geregelt:

      §§ 459 BGB Sachmangel


      Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

      1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst


      2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


      Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.


      Wenn dies nicht hilft, so hilft dann der Brief von einem Anwalt.

      Behalten oder selbst weiter verkaufen, würde ich das Objektiv in keinem Fall.

      Viel Erfolg!

      Gruß,
      Andreas
      Zuletzt geändert von Panorama Kontor; 12.01.2011, 08:57.

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      • Artefakt
        Free-Member
        • 14.05.2003
        • 4287

        #4
        AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

        HIlft Dir jetzt nichts mehr, aber vielleicht in der Zukunft:

        Eigentlich könnte man bei einem außergewöhnlich günstigen Preis schon misstrauisch werden. Genauso wie bei Finanzanlagen, bei denen man 8% und mehr in Aussicht gestellt bekommt. Schenken tut einem niemand etwas. Alles was zu schön ist, um wahr zu sein, ist auch nicht wahr ...

        Gruß, Dietmar

        Dietmar Koch, Graphiker, Grafik, Fotograph, Fotograf, Text, abcdesign, abc design, Amstetten, NiederÖsterreich, Illustration, Atelier, Kommunikation, Gestaltung, Konzepte, Bilder, Worte, Fine Art Photography

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        • Freedolin
          Gesperrt
          • 17.06.2005
          • 2694

          #5
          AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

          Zitat von DoktorZischer Beitrag anzeigen
          Was würdet ihr tun?
          In jedem Fall auf Rücknahme und Rückabwicklung bestehen. Das Objektiv ist nicht im beschriebenen Zustand und weist einen gravierenden Mangel auf, der obendrein nicht so einfach zu beheben ist (vor allem dann, wenn es ein älteres L ist, für das es keine Teile mehr gibt). Ein Preisnachlass bringt Dir also herzlich wenig.

          Sowas kann man meist auch in nettem Ton regeln, aber wenn eine Rücknahme nicht schon vom Verkäufer selbst angeboten wird (jedem "normalen" Verkäufer wäre sowas doch hochnotpeinlich) bzw. er sich bockig zeigt, dann hilft leider nur, den Ton zu verschärfen.

          -- Markus
          Zuletzt geändert von Freedolin; 12.01.2011, 10:56.

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          • Bernhard Hartl
            Free-Member
            • 18.12.2003
            • 3758

            #6
            AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

            ZURÜCK zum Verkäufer
            für ein verpilztes Objektiv ist jeder Euro ein Euro zuviel

            Kommentar

            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

              Pilz ist gefährlich und kann sich vermehren - und damit andere Teile kontaminieren.Weg damit. Andreas Post ist schon eine gute Handlungshilfe.

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              • Mr.Mic
                Free-Member
                • 11.01.2007
                • 196

                #8
                AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

                Wenn es ein Händler war auf Rücknahme bestehen, wenn Privatmann den kulanten Preisnachlass annehmen und daraus lernen. Bei Privatpersonen steht dir kein Rückgaberecht zu, da hilft dir auch kein Anwalt. Das kommt dich im Endeffekt teurer als das Objektiv neu zu kaufen.

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                • Freedolin
                  Gesperrt
                  • 17.06.2005
                  • 2694

                  #9
                  AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

                  Zitat von Mr.Mic Beitrag anzeigen
                  Bei Privatpersonen steht dir kein Rückgaberecht zu, da hilft dir auch kein Anwalt.
                  Das ist nicht richtig. Es steht Dir kein generelles Rückgaberecht zu, so wie das bei gewerblichen Verkäufern der Fall ist.

                  Trotzdem ist auch ein privater Verkäufer verpflichtet, den Artikel korrekt zu beschreiben. Liegen Sachmängel vor (und das ist hier ganz klar der Fall), dann ist der Kaufvertrag anfechtbar. Und zwar unabhängig davon, ob dem Verkäufer der Sachmangel bekannt war oder nicht ... und ob er ihn bewusst verschwiegen hat oder nicht.

                  Was Dir bei einem Privatverkäufer nicht zusteht, ist die Gewährleistung ... aber auch nur dann, wenn er sie vor Verkauf explizit ausgeschlossen hat.

                  -- Markus

                  Kommentar

                  • Sönke
                    Free-Member
                    • 12.08.2005
                    • 1283

                    #10
                    AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

                    @mr.mic: das ist so nicht richtig. weil der zustand des objektives drastisch von dem abweicht, was angepriesen wurde. ob das nun böswillige absicht des verkäufers war oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.

                    Kommentar

                    • ehemaliger Benutzer

                      #11
                      AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

                      Zitat von Mr.Mic Beitrag anzeigen
                      Wenn es ein Händler war auf Rücknahme bestehen, wenn Privatmann den kulanten Preisnachlass annehmen und daraus lernen. Bei Privatpersonen steht dir kein Rückgaberecht zu, da hilft dir auch kein Anwalt.
                      Ich schließe mich den Vorschreibern an. Diese Aussage ist falsch. Das allgemeine Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen der Art der Anbieter. Es regelt allgemein Verträge zwischen "privaten Parteien". Privat bezieht sich hier auf "nicht öffentlich-rechtlich". Das BGB gilt aber auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, wenn sie privatwirtschaftlich handeln (also bei Kauf bspw., nicht aber bei Bußgeldfragen).

                      Daher gelten die Paragraphen für Verträge jeder Art zwischen Personen des Privatrechts, egal ob sie gewerblich oder nicht gewerblich tätig sind.

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                      • Nocti-Luchs
                        Free-Member
                        • 28.02.2008
                        • 387

                        #12
                        AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

                        Mich würde mal ein Bild von dem "Fungus-Befall" interessieren.
                        Oft wird vieles als Fungus bezeichnet was gar keiner ist.
                        (Nein, ich bin nicht der Verkäufer! )

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                        • Freedolin
                          Gesperrt
                          • 17.06.2005
                          • 2694

                          #13
                          AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

                          Guter Punkt. Es gibt auch Vergütungsschäden und Glaseinschlüsse, die vielleicht als Pilz eingestuft werden, aber letztendlich gar keiner sind.

                          Ändert aber nichts daran, dass offenbar ein Sachmangel vorliegt.

                          -- Markus

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                          • tobyasd
                            Free-Member
                            • 15.08.2006
                            • 342

                            #14
                            AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

                            Pilz ist absolut inakzeptabel: Erstens frisst er sich irgendwann ins Glas (ist dann also nicht ohne Beschädigung der Linse zu entfernen). Und zweitens besteht Ansteckungsgefahr für andere Linsen (Sporenflug).

                            Wenn es tatsächlich Pilz ist, dann nichts wie zurück mit dem Ding.

                            Aber stell das wirklich erst einmal fest. Versuch mal ein Bild davon zu machen, damit die Experten hier das beurteilen können.

                            Kommentar

                            • PEH
                              Free-Member
                              • 17.01.2010
                              • 55

                              #15
                              AW: Funghi-Objektiv gekauft, was nun?

                              Ich finde die Versuche der Auslegung des BGB zwar in der Tat wohlwollend gegenüber dem TO, teilweise finde ich sie auch wirklich belustigen. Andererseits sind sie auch tatsächlich gefährlich, weil teilweise grob falsch, irreführend und somit für niemanden von Nutzen.

                              Evtl. sollte man sich mit einer solchen Frage tatsächlich an einen Anwalt wenden. Oder sofern man doch auf einer Beratung via Internet-Foren besteht, den Sachverhalt so schildern, das eine Beurteilung möglich ist. Dann allerdings sollte man dennoch nicht alles glauben, was einem so erzählt wird.

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