Vorsicht unfreundlicher Kunde oder so ähnlich!

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  • JoergMD
    Free-Member
    • 27.03.2003
    • 9

    #1

    Vorsicht unfreundlicher Kunde oder so ähnlich!

    wie schon vorher gepostet, hatte ein großer Händler (Wiesenhavern) in Hamburg das Sigma 28-105mm f1:2,8-4,0 für 159,99 EUR im Angebot. Es stand ein entsprechendes Schild (Preisliste mit einigen Sigma-Scherben) im Schaufenster, also nix wie rein und holen dachte ich mir. Nachdem ich brav dem Verkäufer gesagt habe was ich wollte, ging es los:
    Das Objektiv ist nicht da, kann aber bis Donnerstag geordert werden.OK
    Als ich dann sicherheitshalber nach dem Preis fragte, war dieser plötztlich bei 394 EUR!
    Dies lehnte ich dankend ab und verwies auf das Schaufenster: "da haben wir uns wohl vertan..."
    "Nagut,dann hole ich es eben woanders", das hätte ich ncht sagen sollen, nun hatte ich 2 Verkäufer an der Backe und muste mich rechtfertigen warum ich nicht bei ihnen kaufen würde. Schließlich seien Saturn &Co auch nicht billiger, blaah blaah,...

    Mein Fazit: traue nie einer Preisliste und frage nie einen Verkäufer

  • pano
    Free-Member
    • 27.03.2003
    • 1676

    #2
    Verkäufer sind eh ein Thema für sich.

    Meist behaupten sie daß der Preis eigentlich gar nicht billiger ginge und alle die das Produkt billiger anböten Verbrecher wären - oder daß ihre Beratung die einzig wahre sei, oder... Fazit: Trau keinem Händler wenn Du nicht vorher alle möglichen Informationen und Preise über das Produkt kennst.

    pano

    >wie schon vorher gepostet, hatte ein großer Händler (Wiesenhavern) in Hamburg das Sigma 28-105mm f1:2,8-4,0 für 159,99 EUR im Angebot. Es stand ein entsprechendes Schild (Preisliste mit einigen Sigma-Scherben) im Schaufenster, also nix wie rein und holen dachte ich mir. Nachdem ich brav dem Verkäufer gesagt habe was ich wollte, ging es los:
    >Das Objektiv ist nicht da, kann aber bis Donnerstag geordert werden.OK
    >Als ich dann sicherheitshalber nach dem Preis fragte, war dieser plötztlich bei 394 EUR!
    >Dies lehnte ich dankend ab und verwies auf das Schaufenster: "da haben wir uns wohl vertan..."
    >"Nagut,dann hole ich es eben woanders", das hätte ich ncht sagen sollen, nun hatte ich 2 Verkäufer an der Backe und muste mich rechtfertigen warum ich nicht bei ihnen kaufen würde. Schließlich seien Saturn &Co auch nicht billiger, blaah blaah,...
    >
    >Mein Fazit: traue nie einer Preisliste und frage nie einen Verkäufer
    >
    >

    Kommentar

    • Power-shopper
      Free-Member
      • 27.03.2003
      • 3255

      #3
      Anrecht auf Preis in Werbung???

      Hallo,

      wie sieht eigentlich die rechtliche Seite dabei aus? Der Laden hat eindeutig ein Angebot für 159,- € gehabt. Hat man dann nicht auch ein Anrecht auf den Preis?
      Wenn zwei Preise an einer Wahre kleben, hat man ja auch anrecht auf den günstigeren.


      Gruß,
      Carsten



      JoergMD schrieb:

      >wie schon vorher gepostet, hatte ein großer Händler (Wiesenhavern) in Hamburg das Sigma 28-105mm f1:2,8-4,0 für 159,99 EUR im Angebot. Es stand ein entsprechendes Schild (Preisliste mit einigen Sigma-Scherben) im Schaufenster, also nix wie rein und holen dachte ich mir. Nachdem ich brav dem Verkäufer gesagt habe was ich wollte, ging es los:
      >Das Objektiv ist nicht da, kann aber bis Donnerstag geordert werden.OK
      >Als ich dann sicherheitshalber nach dem Preis fragte, war dieser plötztlich bei 394 EUR!
      >Dies lehnte ich dankend ab und verwies auf das Schaufenster: "da haben wir uns wohl vertan..."
      >"Nagut,dann hole ich es eben woanders", das hätte ich ncht sagen sollen, nun hatte ich 2 Verkäufer an der Backe und muste mich rechtfertigen warum ich nicht bei ihnen kaufen würde. Schließlich seien Saturn &Co auch nicht billiger, blaah blaah,...
      >
      >Mein Fazit: traue nie einer Preisliste und frage nie einen Verkäufer
      >
      >

      Kommentar

      • Anju
        Free-Member
        • 27.03.2003
        • 8912

        #4
        Anrecht auf Preis in Werbung???

        Power-shopper schrieb:

        >Hallo,
        >
        >wie sieht eigentlich die rechtliche Seite dabei aus? Der Laden hat eindeutig ein Angebot für 159,- € gehabt. Hat man dann nicht auch ein Anrecht auf den Preis?
        >Wenn zwei Preise an einer Wahre kleben, hat man ja auch anrecht auf den günstigeren.

        Nein - das ist eine Urban Legend. Wenn der Verkaeufer dein Angebot nicht animmt, kommt das Geschaeft nicht zustande. Und die Annahme ist erst der Moment des Bezahlens, schriftliche Auftragsbestaetigung oder aehnliches.

        Andreas


        >
        >
        >Gruß,
        >Carsten
        >
        >
        >
        >JoergMD schrieb:
        >
        >>wie schon vorher gepostet, hatte ein großer Händler (Wiesenhavern) in Hamburg das Sigma 28-105mm f1:2,8-4,0 für 159,99 EUR im Angebot. Es stand ein entsprechendes Schild (Preisliste mit einigen Sigma-Scherben) im Schaufenster, also nix wie rein und holen dachte ich mir. Nachdem ich brav dem Verkäufer gesagt habe was ich wollte, ging es los:
        >>Das Objektiv ist nicht da, kann aber bis Donnerstag geordert werden.OK
        >>Als ich dann sicherheitshalber nach dem Preis fragte, war dieser plötztlich bei 394 EUR!
        >>Dies lehnte ich dankend ab und verwies auf das Schaufenster: "da haben wir uns wohl vertan..."
        >>"Nagut,dann hole ich es eben woanders", das hätte ich ncht sagen sollen, nun hatte ich 2 Verkäufer an der Backe und muste mich rechtfertigen warum ich nicht bei ihnen kaufen würde. Schließlich seien Saturn &Co auch nicht billiger, blaah blaah,...
        >>
        >>Mein Fazit: traue nie einer Preisliste und frage nie einen Verkäufer
        >>
        >>

        Kommentar

        • Martin
          Free-Member
          • 27.03.2003
          • 4103

          #5
          BGB sagt da mehr

          Dem Verkäufer steht es frei wem er was verkauft, es besteht kein Verkaufszwang, wenn Dir das Angebot (mag es auch falsch sein) zusagt.

          Am besten er gibt keine Begründung ab. Auch Lockangebote, wie zum Beispiel Objektiv 10 Euro sind untersagt, wenn nicht eine ausreichende Anzahl von Objektiven da sind. Wenn er sagt die sind seit heute morgen weg und sagt er hätte eines gehabt, aber Dir eins anbietet für 100 Euro ist das nicht zulässig. Der Verkäufer muss darauf hinweisen, dass eine beschränkte Anzahl vorhanden ist. 1 ist keine Anzahl!

          Meist läuft es auf Irrtümer heraus, versehentlich war wohl der falsche Preis dran. Alles andere ist Kulanz.

          Bestes Beispiel:

          Werbung Saturn: Rolling Stones und Elvis CD, Package Preis 29,95 Euro, einzelpreise zusammen 27 Euro. Saturn hat die Werbung gestoppt, aber einen Sonderpreis von 19,95 Euro gemacht im Laden.
          War wohl ein Fehler bei der Werbefirma.

          Bei Saturn ist es noch am schönsten. Geh an die Objektivvitrine, schau nach einem Einzelstück, lasse es Dir zeigen, suche Kratzer oder Staub, frage nach Preisnachlass, schon hast Du es billiger.

          Martin

          Kommentar

          • Power-shopper
            Free-Member
            • 27.03.2003
            • 3255

            #6
            Anrecht auf Preis in Werbung???

            Hallo Anju,

            und was ist mit der Lockwirkung des Preises?

            Gruß,
            Carsten


            Anju schrieb:

            >Power-shopper schrieb:
            >
            >>Hallo,
            >>
            >>wie sieht eigentlich die rechtliche Seite dabei aus? Der Laden hat eindeutig ein Angebot für 159,- € gehabt. Hat man dann nicht auch ein Anrecht auf den Preis?
            >>Wenn zwei Preise an einer Wahre kleben, hat man ja auch anrecht auf den günstigeren.
            >
            >Nein - das ist eine Urban Legend. Wenn der Verkaeufer dein Angebot nicht animmt, kommt das Geschaeft nicht zustande. Und die Annahme ist erst der Moment des Bezahlens, schriftliche Auftragsbestaetigung oder aehnliches.
            >
            >Andreas
            >
            >
            >>
            >>
            >>Gruß,
            >>Carsten
            >>
            >>
            >>
            >>JoergMD schrieb:
            >>
            >>>wie schon vorher gepostet, hatte ein großer Händler (Wiesenhavern) in Hamburg das Sigma 28-105mm f1:2,8-4,0 für 159,99 EUR im Angebot. Es stand ein entsprechendes Schild (Preisliste mit einigen Sigma-Scherben) im Schaufenster, also nix wie rein und holen dachte ich mir. Nachdem ich brav dem Verkäufer gesagt habe was ich wollte, ging es los:
            >>>Das Objektiv ist nicht da, kann aber bis Donnerstag geordert werden.OK
            >>>Als ich dann sicherheitshalber nach dem Preis fragte, war dieser plötztlich bei 394 EUR!
            >>>Dies lehnte ich dankend ab und verwies auf das Schaufenster: "da haben wir uns wohl vertan..."
            >>>"Nagut,dann hole ich es eben woanders", das hätte ich ncht sagen sollen, nun hatte ich 2 Verkäufer an der Backe und muste mich rechtfertigen warum ich nicht bei ihnen kaufen würde. Schließlich seien Saturn &Co auch nicht billiger, blaah blaah,...
            >>>
            >>>Mein Fazit: traue nie einer Preisliste und frage nie einen Verkäufer
            >>>
            >>>

            Kommentar

            • Anju
              Free-Member
              • 27.03.2003
              • 8912

              #7
              Anrecht auf Preis in Werbung???

              Power-shopper schrieb:

              >und was ist mit der Lockwirkung des Preises?
              unlauterer Wettbewerb, wenn es wiederholt auftritt...

              Andreas

              Kommentar

              • Anju
                Free-Member
                • 27.03.2003
                • 8912

                #8
                BGB sagt da mehr

                Martin schrieb:

                >Bei Saturn ist es noch am schönsten. Geh an die Objektivvitrine, schau nach einem
                >Einzelstück, lasse es Dir zeigen, suche Kratzer oder Staub, frage nach Preisnachlass,
                >schon hast Du es billiger.

                Aber nicht bei dem in Altwarmbuechen - altes gammeliges Ministativ (ideal für Tabletopblitz) - zerissener Karton - zerkratze Beine. Keine Preisauszeichnung.

                Ich: " Koennen Sie mir eine Preis dafuer geben"
                Verkaufer: tipTipTippTapTip: " 39,90"
                Ich: "Schluck - das kostet im Internet knapp 10EUR, dafuer würde ich dieses vermackte und kaputte auch gleich mitnehmen"
                Verkauefer: "Ich kann ihnen ein neues bestellen - ich kann nichts nachlassen - die sind knapp kalkuliert"
                Ich: "OK - Tschuess"

                Steht da uebrigens immer noch das Teil und wird wahrscheinlich irgendwann weggeworfen. Hab dann eins im Makromarkt gekauft 9,90 - sogar die bessere Version ;-)

                Andreas

                Kommentar

                • M. Blum

                  #9
                  Steht nicht im BGB sondern im Guinessbuch der populären Irrtümer (n/t)

                  Martin schrieb:

                  >Dem Verkäufer steht es frei wem er was verkauft, es besteht kein Verkaufszwang, wenn Dir das Angebot (mag es auch falsch sein) zusagt.
                  >
                  >Am besten er gibt keine Begründung ab. Auch Lockangebote, wie zum Beispiel Objektiv 10 Euro sind untersagt, wenn nicht eine ausreichende Anzahl von Objektiven da sind. Wenn er sagt die sind seit heute morgen weg und sagt er hätte eines gehabt, aber Dir eins anbietet für 100 Euro ist das nicht zulässig. Der Verkäufer muss darauf hinweisen, dass eine beschränkte Anzahl vorhanden ist. 1 ist keine Anzahl!
                  >
                  >Meist läuft es auf Irrtümer heraus, versehentlich war wohl der falsche Preis dran. Alles andere ist Kulanz.
                  >
                  >Bestes Beispiel:
                  >
                  >Werbung Saturn: Rolling Stones und Elvis CD, Package Preis 29,95 Euro, einzelpreise zusammen 27 Euro. Saturn hat die Werbung gestoppt, aber einen Sonderpreis von 19,95 Euro gemacht im Laden.
                  >War wohl ein Fehler bei der Werbefirma.
                  >
                  >Bei Saturn ist es noch am schönsten. Geh an die Objektivvitrine, schau nach einem Einzelstück, lasse es Dir zeigen, suche Kratzer oder Staub, frage nach Preisnachlass, schon hast Du es billiger.
                  >
                  >Martin

                  Kommentar

                  • Straub Roland
                    Free-Member
                    • 27.03.2003
                    • 19

                    #10
                    Anrecht auf Preis in Werbung???

                    Anju schrieb:

                    >Power-shopper schrieb:
                    >
                    >>Hallo,
                    >>
                    >>wie sieht eigentlich die rechtliche Seite dabei aus? Der Laden hat eindeutig ein Angebot für 159,- € gehabt. Hat man dann nicht auch ein Anrecht auf den Preis?

                    Ich habe mal gelernt das ein ausgeschriebener Preis rechtlich verbindlich ist. Ausgenommen, falls es sich um einen begründeteten Irrtum handelt.
                    Wie dies nun im einzelnen Beurteilt wird überlasse ich euch. Ich denke jedenfalls dass es sich lohnt in einem solchen Fall etwas Wirbel zu veranstalten. (zB. auf dem preis bestehen, unter den Augen des Verkäuvers einen Augenzeugen auflesen, Personalien notieren, noch mal etwas druck ausüben etc.) man weis ja nie - klappen kann es jedenfalls. Eine entsprechendes Verhalten verunsichert allemal.
                    -roland-

                    Kommentar

                    • jar
                      moderierte Schreiber
                      • 27.03.2003
                      • 19995

                      #11
                      an jeder conrad kasse ist dazu ein abdruck eines urteils

                      das im wesentlichen sagt, der billige preis gilt nicht, wenn der verkäufer es nicht will,
                      weil eben noch kein kauf zustande gekommen ist.

                      natürlich geht es bei vielen solcher fehler in unlauteren wettbewerb über,
                      aber dies ist nachzuweisen und wie viele solcher fehler dürfen passieren,
                      entscheiden tun gerichte, wer will da klagen ?

                      anruf bei verbaucherzentrale(lohnt nicht, meist jetzt 1,83 euro pro minute )

                      gruss
                      jar
                      [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
                      [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
                      Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein

                      Kommentar

                      • Heike
                        Free-Member
                        • 27.03.2003
                        • 75

                        #12
                        BGB sagt da mehr

                        Anju schrieb:


                        >Steht da uebrigens immer noch das Teil und wird wahrscheinlich irgendwann weggeworfen. Hab dann eins im Makromarkt gekauft 9,90 - sogar die bessere Version ;-)
                        >
                        Wahrscheinlicher ist, das Ding wird - da unverkäuflich - abgeschrieben und einer der Mitarbeiter nimmt es mit nach Hause....
                        Heike.

                        Kommentar

                        • jar
                          moderierte Schreiber
                          • 27.03.2003
                          • 19995

                          #13
                          oder wird weggeworfen, weil unverkäuflich, auch schon erlebt (n/t)

                          Heike schrieb:

                          >Anju schrieb:
                          >
                          >
                          >>Steht da uebrigens immer noch das Teil und wird wahrscheinlich irgendwann weggeworfen. Hab dann eins im Makromarkt gekauft 9,90 - sogar die bessere Version ;-)
                          >>
                          >Wahrscheinlicher ist, das Ding wird - da unverkäuflich - abgeschrieben und einer der Mitarbeiter nimmt es mit nach Hause....
                          >Heike.
                          [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
                          [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
                          Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein

                          Kommentar

                          • Dietmar
                            Benutzer
                            • 27.03.2003
                            • 862

                            #14
                            Anrecht auf Preis in Werbung???

                            Hmm,

                            muß mal in den Gehirnwindungen kramen ob ich das noch aus meinem Studienzeiten zusammenbekomme.

                            Grob gesagt ist es so, das Preisauszeichnungen in Prospekten, Schaufenstern etc. nicht zielgerichtet sind, d.h. nicht *Du* persönlich wirst damit angesprochen, sondern die Allgemeinheit. Das kommt rechtlich einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gleich. In dem Moment wo Du mit Deiner Ware zur Kasse gehst, gibst Du ein Kaufangebot ab...."ich möchte dieses Produkt zum Preis XYZ erwerben". Der Händler kann nun dein Kaufangebot annehmen und der Handel ist rechtsgültig oder ablehnen.

                            Und wie bereits gesagt gibts noch die Gesetze wegen unlauteren Wettbewerbs wenn das ganze öfters vorkommt oder regelmäßig als offensichtliches Lockvogelangebot zieht.
                            Man hat das so gemacht um Schäden durch versehentliche, falsche Preisauszeichnungen zu verhindern.

                            Grüsse
                            Dietmar



                            Straub Roland schrieb:

                            >Anju schrieb:
                            >
                            >>Power-shopper schrieb:
                            >>
                            >>>Hallo,
                            >>>
                            >>>wie sieht eigentlich die rechtliche Seite dabei aus? Der Laden hat eindeutig ein Angebot für 159,- € gehabt. Hat man dann nicht auch ein Anrecht auf den Preis?
                            >
                            >Ich habe mal gelernt das ein ausgeschriebener Preis rechtlich verbindlich ist. Ausgenommen, falls es sich um einen begründeteten Irrtum handelt.
                            >Wie dies nun im einzelnen Beurteilt wird überlasse ich euch. Ich denke jedenfalls dass es sich lohnt in einem solchen Fall etwas Wirbel zu veranstalten. (zB. auf dem preis bestehen, unter den Augen des Verkäuvers einen Augenzeugen auflesen, Personalien notieren, noch mal etwas druck ausüben etc.) man weis ja nie - klappen kann es jedenfalls. Eine entsprechendes Verhalten verunsichert allemal.
                            >-roland-

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