Blick über den Tellerand: Analoge Sorgen

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  • Fotograf
    Free-Member
    • 27.03.2003
    • 3811

    #1

    Blick über den Tellerand: Analoge Sorgen

    Unfälle passieren! In einem Internetforum für Profifotografen habe ich soeben ein 15 Minuten altes Posting entdeckt, das ich den geneigten Digiknipsern nicht vorenthalten möchte:

    'HILFE: schwerer laborschaden großformatnegative
    von einer 3monatigen reise in ein land der ehem UdSSR habe ich 180 farbnegative im format 13/18 cm mitgebracht, resultate harter arbeit und entlosen konflikten mit sicherheitsleuten und solchen, die gerne welche wären. die 180 fotografien wurden dem gigant-foto in berlin (selbstdarstellung: „Der Name ist Programm: „Gigant-Foto“ in Berlin ist anerkannter Spezialist für High-End-Großfotos von Diapositiven, Negativen und digitalen Dateien. (...) Seit 1963 ist unsere Firma auf Großbilder spezialisiert. (...) Wir verwenden ausschließlich Original-Marken-Chemikalien und überwachen unsere Prozesse nach den neuesten Kodak-Vorschriften.“), zum entwickeln gegeben. 39 der negative wurden von der laborantin als dias im e-6-prozeß entwickelt. das ergebnis sind zwei blenden unterbelichtete, ausschließlich dunkelblaue, wolkige dias. auf vorschläge meinerseits zur außergerichtlichen einigung reagiert das labor nicht. ich muß deshalb prozessieren. wer hat erfahrungen mit derartigen fällen und kann mir davon berichten, tips geben, einen versierten rechtsanwalt in berlin benennen? ich danke für jeden hinweis! ed'

    Zitatende.
  • M. Blum

    #2
    Wirklich tragisch

    vor allem kriegt der arme Mensch auch nach gewonnenem Prozess seine Bilder nicht mehr wieder.

    Leider gibt es für den auch keine Alternative. Ein digitales Format, das 13x18-Dias oder -Negative ersetzen könnte gibts noch nicht.

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    • KRK
      Full-Member
      • 27.03.2003
      • 3405

      #3
      das sind fürwahr ernste Probleme unseres analogen Kollegen,

      aber wenn Du damit suggerieren willst, dass sowas dem Digitalo nicht passiert wäre, bleibt zu sagen, dass der erstens solche Arbeiten (13x18 Dia !!) gar nicht machen kann und zweitens: dieser bedauernswerte Kollege kann wenigstens prozessieren und auf Ersatz hoffen. Und der Digitalo, dessen CF-card / Datenspeicher plötzlich weg/kaputt/gelöscht oder sonstwas ist ?? Der hat nix mehr! Auch niemanden, den er dafür verantwortlich machen kann. Außer Spesen nix gewesen, nur den Spott gratis dazu.

      Gruss

      KRK

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      • Islander
        Free-Member
        • 23.04.2003
        • 1633

        #4
        Du hast mein Mitgefühl! Hier ist aber nicht ...

        Moin!
        ... der Ort für Rechtsberatungen! Da gibt es sicher kompetenere[s], zumal es sich hier um einen ideelle Werte im Form von Fotos handelt.

        mfg harms

        Kommentar

        • M. Blum

          #5
          Das ist nicht ihm passiert. Er hat es in einem Forum gelesen (n/t)

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          • jar
            moderierte Schreiber
            • 27.03.2003
            • 19995

            #6
            @fotograf, meine IM bekommen ? (n/t)

            [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
            [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
            Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein

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            • Ralf
              Free-Member
              • 27.03.2003
              • 714

              #7
              Re: Blick über den Tellerand: Analoge Sorgen

              so was kann halt passieren - während meiner Lehre hat einer unserer Fotografen auch mal einen ähnlichen Bock geschossen .... er hat Kundenfilme, die wir im Auftrag entwickeln sollten in die Colenta (Entwicklungsmasch.) gepackt, hatte aber vergessen die Chemiekalientanks auf Dichtigkeit zu prüfen ..... tja, und dann kam der Fixierer vor dem Entwickler an die Filme.

              Die Firma hat dann ohne mit den Wimpern zu zucken den Schaden beglichen ... war recht teuer, da es sich um Luftbildaufnahmen gehandelt hat .......

              Gruß

              Ralf

              Kommentar

              • Fotograf
                Free-Member
                • 27.03.2003
                • 3811

                #8
                Der Digitalo spart wenigstens die Prozeßkosten...

                ... denn so ein Prozeß ist meines Erachtens nach kaum gewinnbar. Wie will man da den entstandenen finaziellen Schaden beweisen? Was macht den rein finanziellen konkreten Wert verlorender Aufnahmen aus? Wer klagt, hat in Zivilprozessen immer das Problem der Beweisführung, dem das Gericht im Urteil folgen muß. Der Beklagte kann sich mit Pokerface zurücklehnen und alles bestreiten... notfalls scheibenweise Kleinigkeiten einräumen...

                Kommentar

                • Islander
                  Free-Member
                  • 23.04.2003
                  • 1633

                  #9
                  Sorry! Hatte ich total überlesen. Hatte heute Mittag ...

                  Moin!
                  ... Bratkartoffel auf den Augen!
                  ;o)

                  mfg harms

                  Kommentar

                  • HKO
                    Free-Member
                    • 20.06.2002
                    • 9626

                    #10
                    Re: Blick über den Tellerand: Analoge Sorgen

                    Ich habe mich vor 2 Jahren mal mit der Materie befaßt (als ich ein Dia eines anderen Fotografen (der auch Ansprüche stellen wollte) kaputt gemacht habe beim Ausrahmen zum Scannen).
                    Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Du hast im normalfall nur Schadenersatzanspruch für das unbrauchbar gewordene Dia/Film-Material, ideelle Ansprüche aus Verkauf der Veröffentlichungsrechte sind im Normalfall nicht abgeltbar. Es gibt eine einzige Ausnahme, nämlich wenn Du eine Auftragsarbeit mit bereits verabredeten Honorar durchgeführt hast oder die Rechte an der Veröffentlichung bereits verkauft hattest. Es gibt einen Musterfall, wo jemand die sterbende Andrey Hepburn wie auch immer auf einigen Dia-Filmen hatte, die Rechte daran an irgendein Revolverblatt verkauft hatte, bevor er die Dias in der Hand hatte. Als die Diafilme dann unbrachbar waren, mußte der Entwickler tatsächlich das entgangene Honorar tragen.
                    Soweit mein Kenntnisstand - natürlichz völlig unverbindlich, da ich keine Rechtsberatung durchführen kann.

                    Kommentar

                    • Fotograf
                      Free-Member
                      • 27.03.2003
                      • 3811

                      #11
                      Guten Appetit ;-))) (n/t)

                      Kommentar

                      • caprinz
                        Free-Member
                        • 06.07.2003
                        • 2923

                        #12
                        Re: Blick über den Tellerand: Analoge Sorgen

                        @ HKO:

                        stimmt,den Fall habe ich auch noch in Erinnerung.Es war ein Hamburger Fotograf,der die Aufnahmen im Auftrag des Stern gemacht hat,da ging es um 70.000 DM.

                        MfG Carsten

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                        • HPBaltes
                          • Heute

                          #13
                          Re: Blick über den Tellerand: Analoge Sorgen

                          Meines Wissens nach ist es seit etwa 2 Jahren nicht mehr so einfach für ein Labor sich einer Haftung bei einem solchen Schaden zu entziehen. Zumindest nicht bei Profis. Amateure haben es da schwerer, oder gar keine Chancen. Es gibt da einige Urteile. Wo man die allerdings findet, weiß ich nicht.
                          Falls der geschädigte Fotograf ein Profi ist und dem Labor kann Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, hat er sehr gute Chancen den Schaden, auch weit über die reinen Filmkosten hinaus, erstattet zu bekommen. Die Qualität und somit der kommerzielle Wert der Bilder kann ja noch ermittelt werden und die Reisekosten lassen sich ja auch belegen.

                          Kommentar

                          • jar
                            moderierte Schreiber
                            • 27.03.2003
                            • 19995

                            #14
                            mit dem wert der fotos belegen

                            wirds wohl schwierig, der richtet sich nach motiv und qualität, dies wird aber der auftraggeber eben nicht sagen können mangels fotos.

                            gruss
                            jar
                            [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
                            [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
                            Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein

                            Kommentar

                            • HPBaltes
                              • Heute

                              #15
                              Wieso???

                              Die Fotos (Negative) sind doch noch da, oder hab ich was falsch verstanden?
                              Das Labor hat doch 39 Negative im E-6 entwickelt. Das Motiv und die Qualität der Bilder, sowie deren Wert kann ein Gutachter auch jetzt noch bescheinigen. Leider muss man einen Gutachter zwar erstmal aus eigener Tasche zahlen, bei Prozessgewinn (und davon würde ich hier ausgehen) zahlt der Beklagte aber auch den Gutachter.

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